Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (246)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Frage, ob auf Autobahnen eine Mindestgeschwindigkeit gilt.
Die Geschwindigkeit und die Vorschriften dazu sind ein häufig diskutiertes Thema. Während es den einen nicht schnell genug gehen kann, sorgen sich andere um die Gefahren, die mit hohen Geschwindigkeiten verbunden sind. Heute klären wir die Frage: Gibt es auf der Autobahn eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit?
Beschränkung auf bestimme Fahrzeuge
Grundsätzlich gilt: Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen dürfen nur Fahrzeuge gefahren werden, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 Stundenkilometer aufweisen. Das bedeutet jedoch nicht, dass es eine allgemeine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen gibt. Vielmehr sollen durch die Regelung langsame Fahrzeuge ausgeschlossen werden, die den Verkehrsfluss in jedem Fall behindern würden.
Das gilt allgemein
Auf der Autobahn gilt wie auch sonst im Straßenverkehr: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen“ (§3 Abs. 1 StVO). Die erlaubte Geschwindigkeit ist also immer der entsprechenden Situation anzupassen. Ist der Verkehr sehr dicht oder bildet sich Stau, darf und muss entsprechend langsam gefahren werden.
Nicht unnötig langsam fahren
Gleichzeitig heißt es in der Straßenverkehrsordnung: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern“ (§3 Abs. 2 StVO). Auf der Autobahn sollten sich Fahrer – bei normalen Straßenverhältnissen, gutem Wetter oder ähnliches – demnach an der Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometer orientieren. Wenigstens sollte man seine Geschwindigkeit der der Lkws anpassen und sich in deren Kolonne einreihen.
Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit“
Durch das Verkehrszeichen 275 kann auf bestimmten Strecken eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben werden. Dann gilt: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht langsamer als mit der angegebenen Mindestgeschwindigkeit fahren, sofern nicht Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dazu verpflichten. Es verbietet, mit Fahrzeugen, die nicht so schnell fahren können oder dürfen, einen so gekennzeichneten Fahrstreifen zu benutzen“ (Erläuterung zu Zeichen 275 in Anlage 2 StVO). Die Mindestgeschwindigkeit kann auch nur für einzelne Fahrstreifen angeordnet werden.
Verkehrszeichen 545-11: Die Mindestgeschwindigkeit gilt nur für den jeweiligen Fahrstreifen. Sie beträgt in diesem Beispiel links 80 Stundenkilometer und in der Mitte 50 Stundenkilometer. Auf dem rechten Fahrstreifen ist keine Mindestgeschwindigkeit angeordnet.
Unser Tipp: Zur gegenseitigen Rücksicht im Straßenverkehr gehört auch, andere nicht durch unnötig langsame Geschwindigkeit zu behindern. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Faktoren, die eine verringerte Geschwindigkeit rechtfertigen. Auch die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen ist zweidimensional: Während man ohne Grund nicht unnötig langsam fahren darf, gibt es gleichzeitig auch kein Recht auf deutlich höhere Geschwindigkeiten als die empfohlenen 130 Stundenkilometer. Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht sind in jedem Fall die wichtigsten Handlungsanleitungen.
Foto: Pixabay
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