Wichtige Infos von den Organisatoren zu Großveranstaltung in der Altstadt
Der Wasserburger Nachtflohmarkt findet heuer am Freitag, 2. August, 18 Uhr, bis Samstag, 3. August, 6 Uhr, auf folgenden Plätzen und in folgenden Gassen statt: Herrengasse, Kirchhofplatz, Schustergasse (in der Färbergasse nur eine Seite), Ledererzeile (bis zum Weberzipfel) Hofstatt, Färbergasse, Salzsenderzeile, Frauengasse, Kirchhofplatz. Veranstalter ist auch heuer der Theaterkreis Wasserburg.
Aufgrund der beginnenden Straßenbauarbeiten in der Tränkgasse (mit Sperrung) und der hieraus resultierenden Umleitung über die Postgasse sowie wegen der Wasserburger Kunstausstellung entfallen 2024 leider die sonst verfügbaren Flohmarktstände für den Bereich des Marienplatzes und der Postgasse.
Aufgrund umfangreicher Rückbauarbeiten zum Bürgerspiel in der Frauengasse, kann dieses Mal die Möglichkeit bestehen, dass der Kinderverkaufsplatz für die Sicherheit der Kinder an den Kirchhofplatz verlegt werden muss. Die Kinder dürfen mit dem Verkauf eher beginnen. Diese Ausweichsmaßnahme wird kurzfristig entschieden.
Die 350 Benutzerkarten können am Donnerstag, 1. August, von 16 bis 19 Uhr vor dem Heimatmuseum von Interessenten ohne Einschränkungen erworben werden. Für Kinder zwischen sechs Jahren und 14 Jahren (ab Geburtsjahr 2010), steht der Kinderplatz zur Verfügung. Es dürfen dort auch nur Kinder verkaufen. Die Benutzerkarten für Kinder sind wie immer gebührenfrei.
Die im Flohmarktbereich ansässigen Bewohner können an den Montagen, 22., und 29. Juli, sowie an den Dienstagen, 23., und 30. Juli, in der Zeit von 17 bis 20 Uhr, unter dem Telefon der Flohmarktleitung (0174 / 57 39 490) eine Platzkarte vor ihrem Wohnhaus reservieren lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Reservierungen vor diesen Wohnhäusern im Flohmarktbereich nur von den Bewohnern erfolgen können. Ein grundsätzlicher Kartenanspruch besteht jedoch nicht. Außerhalb des Flohmarktbereiches wohnhafte Anrufer können leider nicht berücksichtigt werden.
Nach dem 30. Juli ist eine Reservierung aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr möglich.
Vorgemerkte Flohmarktkarten für Anwohner, die am Donnerstag, 1. August, bis 19 Uhr nicht abgeholt werden, werden zum freien Erwerb weitergegeben.
Am Freitag, 2. August, erfolgt ab 13 Uhr die Ausgabe der noch verfügbaren, restlichen Benutzerkarten.
Mit dem Erwerb der Benutzerkarte und der Entrichtung der Kartengebühr in Höhe von 15 Euro wird die von der Stadt Wasserburg erlassene und im Flohmarktbüro öffentlich ausgelegte Flohmarktordnung anerkannt.
Die mit der Platzkarte beanspruchte Verkaufsfläche innerhalb des genannten Flohmarktbereiches darf das Ausmaß eines gewöhnlichen Tapeziertisches (Breite: 3 Meter / Tiefe 0,60 Meter) nicht überschreiten.
Die Benutzerkarte ist als Teilnehmernachweis beim Flohmarkt sichtbar am Verkaufsstand anzubringen. Sie ist nicht übertragbar, gilt nur für eine Person in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis dieser Person und nur für einen Verkaufsplatz im oben genannten. Flohmarktbereich. Der Erwerb von mehr als einer Benutzerkarte und die Inanspruchnahme von mehr als einem Verkaufsstand sind nicht zulässig.
Der Theaterkreis Wasserburg weist darauf hin, dass entsprechend der rechtlichen Vorgaben der Flohmarktordnung Wasserburg ausdrücklich keine gewerblichen Händler zugelassen sind. Bei einer Kontrolle durch die Ordner werden gewerbliche Händler ohne Rückerstattung des Kartenpreises des Platzes verwiesen.
Wegen der Aufrechterhaltung der Rettungswege und Feuerwehrzufahrten können leider keine Pavillons aufgestellt werden.
Die Einfahrt der Flohmarktfieranten ist am Freitag, 2. August, von 15 bis 17 Uhr zum Ausladen und sofortigem Ausfahren möglich. Ab 15 Uhr besteht im gesamten Flohmarktbereich ein absolutes Halteverbot. Ab 17 Uhr muss der gesamte Flohmarktbereich zur Sicherheit der bereits anwesenden Personen vollständig abgesperrt werden. Ein Einfahren ist danach nicht mehr möglich.
Der Aufbau der Verkaufsstände ist ab 18 Uhr erlaubt – der Verkauf beginnt ab 19 Uhr.
Die Kleinsten am Kinderplatz dürfen bereits ab 17 Uhr mit dem Feilschen beginnen.
Gegenstände die den gesetzliche Besitz- und Handelsverboten unterliegen, zum Beispiel Gegenstände die den Waffenbesitzverboten unterliegen, oder verfassungsfeindliche Devotionalien, sind im gesamten Flohmarktbereich verboten und führen zum Verlust der Platzkarte.
Eine witterungsbedingte Rückerstattung des Kartenpreises ist nicht möglich.
Offenes Feuer sowie laute Musik sind nach den gesetzlichen Vorgaben der Wasserburger Flohmarktverordnung nicht gestattet.
Nach Flohmarktende ist darauf zu achten, dass keine Abfallgegenstände zurückbleiben.
Während des Verlaufs des Wasserburger Nachtflohmarkts, insbesondere bei abflauenden Handel, oder witterungsbedingten Gründen, ist ein eigenmächtiges Ein- und Ausfahren aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht möglich.
Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
Flohmarkt – unter der Telefonnummer vom Theaterverein ist niemand erreichbar