Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (248)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Schlüsselzahl B197 und was sie für (angehende) Autofahrer bedeutet.

Seit dem 01. April 2021 können Führerscheinanwärter den „Automatikführerschein“ B197 erwerben. Dabei wird die Fahrerlaubnisprüfung in einem Automatikfahrzeug abgelegt – wer zuvor einige Schaltstunden absolviert und eine Fahrkompetenzprüfung beim Fahrlehrer abgelegt hat, darf trotzdem sowohl Fahrzeuge mit Automatik- als auch Schaltgetriebe fahren.

 

Was sind die Voraussetzungen für die Eintragung der Schlüsselzahl B197?

Um die Schlüsselzahl B197 eingetragen zu bekommen, müssen Fahrschüler mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten mit einem Schaltgetriebefahrzeug nehmen. Danach müssen sie im Rahmen einer Testfahrt ihre Schaltkompetenz nachweisen. Diese Überprüfung wird vom Fahrlehrer vorgenommen, eine gesonderte Prüfung bei der zuständigen Prüforganisation ist nicht notwendig. Der Nachweis erfolgt über ein Formular gemäß Anlage 7 Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).

 

Bedeutet die Schlüsselzahl B197 eine Einschränkung?

Grundsätzlich nein. Die Schlüsselzahl dokumentiert ausschließlich, dass die Prüfung in einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sowohl im In- als auch im Ausland dürfen damit Automatik- und Schaltautos gefahren werden.

Ein entscheidender Nachteil ist jedoch: Bei der Erweiterung auf höhere Klassen (BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE) wird eine Automatikbeschränkung eingetragen, sofern die Prüfung dort nicht in einem Schaltfahrzeug stattfindet. Insbesondere im Lkw- und Busbereich kann dies problematisch sein, da moderne Fahrzeuge und damit häufig die Prüffahrzeuge standardmäßig mit Automatikgetriebe ausgestattet sind.

 

Was ändert sich für den Automatikeintrag mit der Schlüsselzahl 78?

Wer bisher eine Automatikbeschränkung über die Schlüsselzahl 78 eingetragen hat, kann diese durch die Neuregelung leichter ausgetragen bekommen. Voraussetzung ist wie bei Fahranfängern, dass mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten in einem Schaltfahrzeug genommen werden und die Überprüfung der Schaltkompetenz erfolgreich ist. Durch Vorlage des Nachweises bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde kann die Eintragung der Automatikbeschränkung zur Schlüsselzahl 197 abgeändert werden.

 

Entstehen für Fahrschüler zusätzliche Kosten?

In der Regel ist die Entscheidung für den „B197-Führerschein“ für Fahrschüler kostenneutral. Die zehn geforderten Schaltstunden werden meist in die Ausbildung integriert und nicht zusätzlich geleistet. Zum Teil werden für die Fahrstunden im Automatikfahrzeug auf Grund des höheren Aufwands, der durch den Fahrzeugwechsel entsteht, mit leicht höheren Gebühren berechnet.

 

Unser Tipp: Für viele Fahrschüler ist der Weg über die Schlüsselzahl B197 eine geeignete Möglichkeit, um trotz Prüfung im Automatikfahrzeug Autos mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen. Auch wer eine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge aufgrund der Schlüsselzahl 78 hat, kann diese über die Neuregelung austragen lassen. In beiden Fällen sind die örtlichen Fahrschulen der richtige Ansprechpartner und stehen als Ansprechpartner gerne bereit.

Foto: Pixabay

 

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