Formaler Fehler schuld: Umweltverbänden Bayerns wurde Anhörung vorenthalten

Die umstrittene Wolfs-Verordnung zum erleichterten Abschuss in Bayern – sie hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jetzt gekippt. Das Gericht bemängelte, dass Umweltverbände nicht angehört worden seien. Die Verordnung sei erlassen worden, ohne den Bund Naturschutz und andere anerkannte Naturschutz-Organisationen zu beteiligen …

Die bayerische Staatsregierung kündigte gestern an, rasch eine neue Wolfsverordnung auf den Weg bringen zu wollen. Diese soll laut Umweltminister Thorsten Glauber von den Freien Wählern inhaltlich unverändert bleiben, demnächst solle aber mit der Verbände-Anhörung gestartet werden. Es werde nun ein intensiver Austausch gesucht, wie der Bayerische Rundfunk ihn zitiert.

Der Verwaltungsgerichtshof kam in seinem Urteil zu der Auffassung, dass den Umweltverbänden eine Anhörung gesetzlich zugestanden hätte, nur ausnahmsweise und in engen Grenzen – beispielsweise bei Gefahr im Verzug – dürfe davon abgesehen werden. Die Voraussetzungen für eine solche Ausnahme erachtete der Senat aber als nicht gegeben.

Der Bund Naturschutz hatte gegen die neue Verordnung – diese war am 1. Mai 2023 in Kraft getreten und sollte den Abschuss von Wölfen in Bayern erleichtern – eine Normenkontrollklage eingereicht, weil er klären lassen wollte: Ob die Verordnung teilweise gegen den strengen Schutz des Wolfes durch europäisches und deutsches Naturschutzrecht verstößt und ob die bayerische Landesregelung dieses Recht tatsächlich außer Kraft setzen könne?

Zu dieser grundsätzlichen, inhaltlichen Frage äußerte sich der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil aber offenbar nicht, sondern beschränkte sich auf den formalen Tadel einer fehlenden Verbandsanhörung.

Quelle BR