Hauptausschuss beschließt Präzisierung der Genehmigung

In diesem Jahr feiert sie ihren 170. Geburtstag: Die Litfaßsäule. Der Berliner Drucker Ernst Litfaß hatte sie entwickelt, weil das wilde Plakatieren in ganz Berlin in für viele unerträglicher Weise um sich griff. Und dieses Problem besteht auch heute noch. In Wasserburg darf deshalb nicht wild plakatiert werden und so hat die Stadt eine Vereinbarung getroffen, in welcher Form auf städtischen Plakatsäulen und -wänden (wie hier am Gries) für Veranstaltungen geworben werden darf.  Im Haupt- und Finanzausschuss wurden nun Präzisierungen beraten, da für die Plakatierungen keine eigene Benutzungsordnung besteht: So dürfe grundsätzlich nicht ohne Genehmigung plakatiert werden. Für eine Veranstaltung dürfte nur ein Plakat an einer Tafel oder Säule aufgehängt werden. Hintergrund war eine Beschwerde, weil in der Stadt Wasserburg das Plakatieren einer Veranstaltung in Rott durch einen Edlinger Veranstalter abgelehnt worden war.

Und so beschloss der Hauptausschuss einstimmig die folgenden Präzisierungen: Veranstaltungen in der Stadt Wasserburg haben Vorrang, es wird aber auch akzeptiert, Veranstaltungen in den Nachbargemeinden, wie Babensham, Edling oder Eiselfing anzukündigen. Solche Plakate werden aber nur akzeptiert, wenn es an den Anschlagtafeln und -säulen genügend Platz gibt.

Hintergrund ist die Tatsache, dass Wasserburger Veranstalter auch gerne Einrichtungen in den Nachbargemeinden nutzten (wie zum Beispiel am Stoa oder im Krippnerhaus in Edling).

Für Plakatierungen werde weiterhin ein Kostenbeitrag von 10 Euro erhoben. Politische Veranstaltungen oder Verkaufsveranstaltungen können nicht beworben werden. Plakate für Veranstaltungen in der Stadt Wasserburg haben Vorrrang. Pro Standort darf nur ein Plakat pro Veranstaltung angebracht werden. Die Plakatierung wird nur für eine Woche garantiert. Plakate dürften eine Größe von DIN-A-2 nicht überschreiten.

Plakate, die rassistische, gewaltverherrlichende oder sexistische Inhalte enthielten, werden abgelehnt.

RP