Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (249)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die sogenannten „Elefantenrennen“ und was erlaubt beziehungsweise verboten ist.

Für viele Auto- und Motorradfahrer sind sie ein Ärgernis: sogenannte „Elefantenrennen“. So werden umgangssprachlich die Überholvorgänge von Lkw bezeichnet, die auf Autobahnen oder mehrspurigen Kraftfahrtstraßen andere Lkw überholen. Doch wie ist die Rechtslage dazu? Wir haben die wichtigsten Regeln für Sie zusammengefasst.

 

Überholregeln für Lkw

Grundsätzlich gelten für Lkw beim Überholen dieselben Regeln wie für sonstige Verkehrsteilnehmer. Einziger Unterschied: Auf Fahrbahnen mit mehr als drei oder mehr Fahrstreifen für eine Richtung darf der linke Fahrstreifen mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse in der Regel nicht benutzt werden (§7 Abs. 3c Satz 3 StVO).

Durch das Verkehrszeichen 277 kann zudem ein spezielles Überholverbot für Lkws und andere schwere Fahrzeuge angeordnet werden.

Zeichen 277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

 

Überholen nur bei ausreichender Geschwindigkeitsdifferenz

Eine Regel, die Lkw beim Überholen besonders betrifft, ist die geforderte ausreichende Geschwindigkeitsdifferenz. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreib nämlich vor: „Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt“ (§5 Abs. 2 Satz 2 StVO).

Hier wird es problematisch. Da Lkw maximal 80 Stundenkilometer fahren dürfen, ist auch ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit technisch auf ein sehr ähnliches Level begrenzt. Wenn die Zuladung oder andere Faktoren sich nicht wesentlich auswirken, unterscheidet sich die Höchstgeschwindigkeit, selbst bei Überschreitung des rechtlich Zulässigen, nur wenig.

 

Welche Differenz ist nötig, damit das Überholen erlaubt ist?

Eine genaue Definition, wann eine Geschwindigkeit „wesentlich höher“ ist, findet sich in der StVO nicht. Orientierung gibt ein Urteil des OLG Hamm aus dem Jahr 2009:

„Das Überholen durch einen Lkw (sog. „Elefantenrennen“) ist nur ahndungswürdig, wenn ein solcher Vorgang wegen zu geringer Differenzgeschwindigkeit eine unangemessene Zeitspanne in Anspruch nimmt und der schnellere Pkw-Verkehr nicht nur kurzfristig behindert wird. Als Faustregel für einen noch regelkonformen Überholvorgang ist von einer Dauer von maximal 45 Sekunden auszugehen. Unter Berücksichtigung der Länge eines zu überholenden Fahrzeugs von knapp 25 Meter und den vor und nach dem Überholen vorgeschriebenen Sicherheitsabständen von jeweils 50 Meter entspricht dies einer Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometer für das überholende und einer solchen von 70 Stundenkilometer für das zu überholende Fahrzeug“ (OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2008, Az. 4 Ss OWi 629/08).

Verstöße können mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden.

 

Unser Tipp: „Elefantenrennen“ sind ärgerlich und behindern regelmäßig den Verkehrsfluss. Das daraus folgende Abbremsen und erneute Beschleunigen der anderen Verkehrsteilnehmer trägt darüber hinaus zu höheren Emissionen bei. Da der Zeitgewinn nur marginal ist, sollten Lkw-Fahrer auf dieses Überholmanöver verzichten. Ausgenommen sind Situationen, in denen tatsächlich eine ausreichende Geschwindigkeitsdifferenz erreicht werden kann.

Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer darf gleichzeitig niemals dazu führen, dass man sich selbst regelwidrig verhält. Dichtes Auffahren, Drängeln oder gar Beschimpfungen sind also auch bei „Elefantenrennen“ unter allen Umständen zu unterlassen. Eine kollegiale Fahrweise, die auf andere Rücksicht nimmt und Behinderungen vermeidet, trägt für alle Verkehrsteilnehmer zu einem besseren Vorankommen und einer höheren Verkehrssicherheit bei.

Foto: Pixabay

 

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