13 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern

Das Landgericht Traunstein verurteilte Ende vergangenen Jahres einen mittlerweile 58-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern in insgesamt 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren. In diese Gesamtstrafe wurden die Einzelstrafen aus dem bereits rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Traunstein vom Januar 2023 einbezogen, mit dem der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 12 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt worden war. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte die Jugendschutzkammer auch die anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten angeordnet. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein, die der Bundesgerichtshof nun mit Beschluss vom 9. Juli 2024 als unbegründet verwarf. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Der Verurteilte verbüßt derzeit die Strafhaft in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt. Im Anschluss wird gegen ihn die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einer besonders gesicherten Einrichtung vollstreckt werden, wenn zu diesem Zeitpunkt insbesondere die besondere Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit fortbesteht. Im Urteil wurde diese Gefährlichkeit mit dessen Hang zur Begehung schwerer Missbrauchstaten zum Nachteil von Jungen im vor- und frühpubertären Alter begründet. Die Dauer der Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich unbefristet.

Im Urteil der 1. Jugendschutzkammer des Landgerichts Traunstein wurde festgestellt, dass sich der Angeklagte bei seiner Tätigkeit als Linienbusfahrer im Jahr 2021 das Vertrauen eines damals 13-jährigen Jungen erschlichen hatte, bevor er diesen von Ende Mai bis Mitte Juli 2021 in Wasserburg und Waldkraiburg durch 12 selbständige Taten jeweils schwer sexuell missbrauchte.

Dabei manipulierte er den Jungen gezielt und bedrohte ihn damit, ihm und seiner Familie etwas anzutun, falls er sich nicht wie gewünscht verhalte.

Auch das Urteil vom 13. November 2023 wurde von der 1. Jugendschutzkammer des Landgerichts Traunstein gesprochen, die dabei weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte, eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren zu verhängen und Sicherungsverwahrung anzuordnen. Es wurde festgestellt, dass der Angeklagteseinen eigenen Sohn und zwei weitere männliche Geschädigte, die zu den meisten Tatzeitpunkten jeweils deutlich unter 14 Jahre alt waren, auf sehr gravierende Weise immer wieder sexuell missbraucht und in vielen Fällen auch vergewaltigt hat. Diese schweren Missbrauchstaten, die der Angeklagte zwischen 1992 und 2005 begangen hat, wurden verurteilt als insgesamt 19 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Das nun vom Bundesgerichtshof bestätigte Urteil erging nach 15 Hauptverhandlungstagen und einer sehr umfangreichen und sorgfältigen Beweisaufnahme, in der insbesondere zahlreiche Zeugen vernommen wurden und ein forensisch sehr erfahrener Sachverständiger ein ausführliches Gutachten zur Frage der Sicherungsverwahrung erstattete. Im Ermittlungsverfahren konnten durch die ermittelnden Staatsanwältinnen der Staatsanwaltschaft Traunstein und die Beamten der Kriminalpolizei Mühldorf viele wichtige Beweismittel gesichert werden. Diese bestätigten die Aussagen der Geschädigten, sodass der Angeklagte, der sämtliche Tatvorwürfe bestritt, zweifelsfrei überführt werden konnte.