Über die Höhe bestimmt jeweils die Gemeinde anhand des sogenannten Hebesatzes
Keine Änderung der Hebesätze der Grundsteuer A und B heuer gegenüber dem Kalenderjahr 2023 – das heißt es aktuell zum Beispiel aus dem Rathaus in Pfaffing. Deshalb werde auf die Erteilung von Grundsteuer-Bescheiden an die Haus- und Grundbesitzer für das Jahr 2024 verzichtet.
Ab 2025 soll die neue Grundsteuer in ganz Bayern gelten.
Wieviel Grundsteuer dann ab 2025 zu zahlen ist? Über die Höhe bestimmt letzten Endes jeweils die Kommune anhand des sogenannten Hebesatzes.
Es werde nicht so sein, dass jeder ab dem nächsten Jahr wieder genauso viel bezahlt wie jetzt. Es werde sich etwas verschieben – nach unten oder oben, sagte Albert Füracker, Staatsminister der Finanzen und für Heimat.
Wen betrifft die Grundsteuer?
Die Grundsteuer zahlt jeder Bürger, der ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung in Bayern besitzt. Auch Mieter sind indirekt von der Grundsteuer betroffen. Denn Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen.
Und auch Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe zahlen Grundsteuer. Allerdings gilt für Landwirtschafts-Betriebe ein eigener Grundsteuersatz, auf der Grundlage von Ertragswerten.
Warum überhaupt eine Grundsteuer?
Mit der Grundsteuer soll der Grundstücks-Besitzer finanziell ausgleichen, was er von der Kommune bekommt. Für die Gemeinden ist die Grundsteuer daher eine wichtige Einnahmequelle. Sie können damit Kinderspielplätze, Straßenbeleuchtung oder zum Beispiel den Winterdienst bezahlen.
Bisher haben die bayerischen Kommunen jedes Jahr insgesamt etwa 1,9 Milliarden Euro durch die Grundsteuer eingenommen.
Hintergrund zur neuen Grundsteuer ab 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt, da die Werte, auf denen die Berechnung beruht, veraltet seien und daraus eine Ungleichbehandlung von Grundstücksbesitzern folge.
Die Berechnung wurde bundesweit umgestellt und errechnet sich künftig aus dem Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. Um den Wert des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022 zu ermitteln, mussten alle Eigentümer deutschlandweit ihre Grundsteuererklärung zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. April 2023 abgeben.
Bei der Berechnung des Wertes hat Bayern individuelle Anpassungen vorgenommen. Die Grundsteuer auf Grundlage der neuen Berechnungsweise ist dann erstmalig 2025 zu zahlen.
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