Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (252)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um verschiedene Verkehrszeichen, die die Durchfahrt von Fahrzeugen beschränken (Teil 2).
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beinhaltet verschiedene Verkehrszeichen, die die Durchfahrt von Fahrzeugen verbieten oder beschränken. Im heutigen zweiten Teil stellen wir einige Verkehrszeichen vor, die nur für bestimme Fahrzeuge gelten.
Verbot für den Radverkehr
Dieses Verkehrsverbot gilt für Radfahrer und Fahrer von Elektro-Kleinstfahrzeugen („E-Scooter“). Für Fahrer von Kraftfahrzeugen hat dieses Verkehrszeichen keine Auswirkungen.
Verbot für Krafträder
Zeichen 255 verbietet das Fahren mit Krafträdern. Darunter fallen auch Kleinkrafträder und Mofas. Auch das Fahren von Kleinkrafträdern mit Beiwagen ist hier nicht erlaubt.
Verbot für Kraftwagen
Hier ist das Fahren mit allen mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten. Das Fahren mit Motorrädern, Mofas oder dem Fahrrad ist dagegen erlaubt.
Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen
Das Zeichen 253 verbietet das Fahren mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen. Diese sagt nichts über das konkrete Gewicht des Fahrzeugs aus, sondern ist der Wert, den das Fahrzeug inklusive Zuladung auf die Waage bringen darf. Nachzulesen ist die zulässige Gesamtmasse in der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) unter der Ziffer F1. Vom Verbot betroffen können also auch Fahrzeuge mit einer geringeren tatsächlichen Masse sein.
Wichtig: Beim Verbot werden die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger addiert. Das Verbot gilt nicht nur für Lkw, sondern auch landwirtschaftliche Gespanne. Ausgenommen sind hingegen Personenkraftwagen (auch mit Anhänger) und Kraftomnibusse.
Tatsächliche Masse
Beim Zeichen 262 ist, anders als beim Zeichen 253, die tatsächliche Masse entscheidend. Weiterer Unterschied: Bei Gespannen wird die Masse jedes einzelnen Fahrzeugs separat berücksichtigt. Fahrzeugkombinationen können insgesamt also auch schwerer sein. Bei Sattelkraftfahrzeugen entscheiden die Masse der Sattelzugmaschine einschließlich der Sattellast und die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers.
Foto: Ein schönes Beispiel für zwei Durchfahrtsbeschränkungen lässt sich in Wasserburg finden. Hier gelten für die Strecke über die Burg unterschiedliche Regelungen für die beiden Fahrtrichtungen. Während stadteinwärts eine Beschränkung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gilt (siehe Titelbild), ist die Fahrt stadtauswärts für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tatsächlicher Masse verboten. Was für Autofahrer keine Auswirkungen hat, kann für andere Verkehrsteilnehmer – Fahrer von Bussen oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen – durchaus relevant sein.
Fahrschule Eggerl
Wasserburg | Edling | Pfaffing | Rott | Albaching | Grafing | Aßling | Steinhöring | Tacherting | Traunreut | Seebruck | Kirchweidach
Hofstatt 15, 83512 Wasserburg
08071/9206219
info@fahrschule-eggerl.de
Hinterlassen Sie einen Kommentar