Nächste Sitzung des Gemeinderates in Ramerberg am kommenden Dienstag
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Ramerberg findet am Dienstag, 3. September, um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Ramerberg statt. Die Tagesordnung:
1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 02.07.2024
2. Bauleitplanung – Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Ortsteil Anger –
Grundsatzbeschluss zum Aufstellungsverfahren
3. Bauleitplanung – Anträge auf Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 „Gewerbegebiets Sendling – Ost“ für den
Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 836 und 837 der Gemarkung Ramerberg
4. Unwetterschäden – Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
5. Gemeindehaus Ramerberg – Erlaubnis zur Befestigung einer Sicherung für Hebefiguren
6. Zuschussantrag des Caritas Centrums
7. Zuschussantrag der VHS Wasserburg
8. Hochwasserschutz Reitberg – Beratung über weiteres Vorgehen
9. Hochwasserschutz Rotter Straße – Beratung über einen möglichen Abflusskorridor
10. Gewässer 3. Ordnung – Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser in die Attel
11. Bauleitplanung – Bekanntgabe eines Schreibens des SV Ramerberg zur Standortsuche neuer Sportplatz
12. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
13. Bekanntgaben und Anfragen
Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Es ist zu hoffen, dass eine Mehrheit im Gemeinderat der Gewerbegebietserweiterung in Sendling zustimmt, um u.a. den Alternativstandort für den Fußballplatz finanzieren zu können.
Zumindest wurden im Vorfeld des Bürgerentscheids zum Fußballstandort seitens Bürgermeister und Bürgerinitiative „geeignete“ Alternativen, die allerdings der Allgemeinheit sehr viel Geld kosten werden, großspurig angekündigt.
Die Erweiterung des Gewerbegebietes würde der Gemeinde keinen Cent kosten, da alle notwendigen Infrastrukturmaßnahmen bereits bei der erstmaligen Ausweisung abgearbeitet wurden.
Bei Tagesordnungspunkt 3 und 11 wird es diesmal durchaus interessant, da sie für die Gemeinde zukunftsweisend sein können.
P.S. Aus Insiderkreisen war zu hören, dass bei TOP 3 eine Abschöpfung seitens der Gemeinde im Raum steht, da sollten sich die Eigentümer der Grundstücke mal die Gemeinderatsbeschlüsse vor rund drei Jahren vorlegen lassen. Damals wurde in einem vergleichbaren Sachverhalt von der Bürgermeistermehrheit eine Abschöpfung zugunsten der Gemeinde abgelehnt. Gleich und gleicher …
„Gleich und gleicher“ vs. „Eine Hand wäscht die andere“. Zumindest auf dieser Ebene wird die bayerische Tradition noch hochgehalten.
Warum sagst du denn nie öffentlich was dazu, dass DU es verbockt hast mit dem Sportplatz in Zellereith?
Weil du einfach vorab schon über Grundstücke für die Zufahrt bestimmt hast und öffentlich gemacht hast, BEVOR DU mit den Besitzern gesprochen hast!
Nur deshalb geben diese jetzt, zu Recht, keinen Grund mehr für eine Zufahrt her.
Dieses Gehetze nervt nur noch.
(…)