Rotter Gemeinderat stimmte gestern Antrag einer Familie aus der Benedikt-Lutz-Straße zu

Es ging um den Bebauungsplan „Rott-Nord“ und um die Errichtung einer Schleppgaube bei einem dort stehenden Zweifamilienhauses in der Benedikt-Lutz-Straße. Die Familie plant im Dachgeschoss den Einbau eines Bads und um die erforderliche wie bessere Raumhöhe zu erreichen, so soll auf der Nordseite nun eine Schleppgaube errichtet werden. Das erläuterte der 2. Bürgermeister Alfred Zimpel gestern Abend in der Rotter Gemeinderatssitzung.

Gemäß Bebauungsplan „Rott-Nord“ seien Dachgauben unzulässig. da es sich aber hier um eine sogenannte untergeordnete Gaube handele und
diese maximal ein Drittel der bestehenden Dachfläche einnehme, würden die Grundzüge der Planungen nicht berührt und die Schleppgaube könne grundsätzlich im Rahmen einer Befreiung als genehmigungsfähig angesehen werden. Eine Ortseinsicht habe zudem ergeben, dass auch keine weiteren Bezugsfälle in der Umgebung vorhanden seien.
Ohne Diskussion gab der Gemeinderat einstimmig „grünes Licht“ für den Antrag der Rotter Familie auf Befreiung zur Errichtung einer Schleppgaube …