Erste Halbzeit wurde gegen Mitternacht abgepfiffen - Von „Ungustln" und einem „Raufhandel“
Das Rosenheimer Herbstfest hat das Bergfest erreicht. Acht Tage sind Vergangenheit, weitere Acht stehen bevor. Die erste Halbzeit wurde gegen Mitternacht abgepfiffen. Die Spieler auf Rechts- und Linksaußen zeigten sich mit etlichen starken Alkoholwerten auf dem Feldl „Loretowiese“, aber auch die Verteidigung in verschiedenen Spielketten zeigte sich süffig und gekonnt aktiv. Die Torwart-Leistungen waren solide und handgreifliche „Treffer“ konnten abgewehrt werden.
Wie so oft stand der Schiedsrichter im Fokus. Die ein oder andere rote Karte in Form eines Wiesnverbots musste vom Schiri „Wiesnwache“ ausgesprochen werden. Aber, so betont die Polizei am heutigen Sonntag-Morgen: Alles im Rahmen. Die Stimmung sei hervorragend, launig, lustig gewesen …
Die Wiesnwache der Rosenheimer Polizei wird seit Jahren tatkräftig von Beamten aus Tirol unterstützt. Obwohl die Dienststellen Kufstein und Wörgl nur einen Steinwurf entfernt sind, gibt es in der „Polizeisprache“ den ein oder anderen Unterschied. Worte wie „Raufhandel“ oder „Ungustl“ werden im Einsatz-Geschehen erlernt. So kann der „Raufhandel“ mit einer Körperverletzung mit mehreren Beteiligten, der „Ungustl“ mit einer Person, die ständig Ärger sucht, übersetzt werden.
Zu einem „Ungustl“ kam es in einem Bierzelt kurz vor 23 Uhr. Weil ein 30-Jähriger aus Innsbruck dort ständig Ärger machte, wurde er aus dem Zelt verwiesen. Doch damit war er nicht einverstanden und kehrte ständig zurück. Der Ärger-Machende wurde von der Wiesnwache streng an die Kandare genommen und ein Wiesnverbot ausgesprochen. Auch in einem Weintempel zeigt sich ein „Ungustl“ aus dem Zillertal mit seinen über 1,50 Promille kurz vor Betriebsende. Abschlussmeldung auch hier: „Ungustl erhält Wiesnverbot und nach Hause geschickt.“
Zu einem kleineren „Raufhandel“ kam es kurz vor Festende in einem Biergarten. Beteiligt waren zwar keine Österreicher, aber nur durch Lernen der Vokabeln wird ein Lernerfolg erzielt. Nun schlug ein 45-Jähriger aus Garching einem 32-jährigen Kolbermoorer mit der Hand ins Gesicht. Das Duo fiel zu Boden und setzte dort die Handgreiflichkeiten fort. Die kleineren Schürfwunden benötigten keine weitere medizinische Versorgung und die Streithähne gingen anschließend ihrer getrennten Wege.
Gar nicht lustig: „Glatt rot“ – so die sofortige Schiedsrichter-Entscheidung gegenüber einem 33-jährigen Rosenheimer. Am Nachbartisch stand eine feiernde 18-Jährige aus dem Wasserburger Raum. Der 33-Jährige saß auf der Bank, pustete mehrfach unter ihren Rock und kurz danach habe er versucht, ihr in den Intimbereich zu fassen. Die Wiesnwache sprach dem Mann – mit einem Alkoholwert von rund zwei Promille – ein sofortiges Platzverbot aus und ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung ist die Folge für den 33-Jährigen.