Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (255)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die seit Juli verpflichtenden Assistenzsysteme in neu zugelassenen Fahrzeugen.

Seit Juli 2024 gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften, die für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen sollen (EU-Verordnung 2019/2144). Dafür wurden einige Fahrassistenzsysteme für alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU verpflichtend eingeführt. Diese Systeme zielen darauf ab, Verkehrsunfälle zu verhindern und den Straßenverkehr für alle Beteiligten sicherer zu machen.

Welche Assistenzsysteme sind jetzt Pflicht?

1. Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
Der intelligente Geschwindigkeitsassistent soll Autofahrer dabei unterstützen, geltende Tempolimits einzuhalten. Das System greift auf Verkehrsschilderkennung und GPS-Daten zu, um den Fahrer bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit zu warnen. Je nach Ausführung kann das System die Geschwindigkeit des Fahrzeugs auch automatisiert drosseln, diese Funktion ist jedoch nicht verpflichtend. Sowohl Warnung als auch Drosselung müssen vom Fahrer jederzeit übersteuerbar sein. ISA soll vor allem verhindern, dass Fahrer unbewusst zu schnell fahren, und dadurch das Unfallrisiko reduzieren.

2. Notbremsassistent (AEB)
Der Notbremsassistent gehört zu den wichtigsten Sicherheitssystemen, die seit Juli 2024 Pflicht sind. Mithilfe von Sensoren erkennt das System Hindernisse auf der Fahrbahn – seien es andere Fahrzeuge, Fußgänger oder Fahrräder. Droht eine Kollision, wird der Fahrer zunächst gewarnt, bevor das System eigenständig eine Notbremsung einleitet, um Unfälle zu vermeiden oder zumindest deren Schwere zu verringern.

3. Notbremslicht
Ab einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometer werden bei einer Vollbremsung alle roten und gelben Rückleuchten zusammen aktiviert. Dadurch sollen nachfolgende Fahrer vor dem stark abbremsenden Fahrzeug gewarnt werden.

4. Spurhalteassistent
Dieses System hilft dem Fahrer, das Fahrzeug in der richtigen Spur zu halten. Mithilfe von Kameras und Sensoren erkennt der Spurhalteassistent, wenn das Auto unbeabsichtigt die Fahrspur verlässt, und greift korrigierend ein, indem es das Lenkrad leicht bewegt. Vor allem auf Autobahnen und bei langen Fahrten kann das System die Konzentration des Fahrers unterstützen und gefährliche Spurwechsel verhindern.

5. Müdigkeitserkennung
Die Müdigkeitserkennung überwacht das Fahrverhalten und erkennt Anzeichen von Erschöpfung oder Unaufmerksamkeit. Dies kann durch eine Analyse der Lenkradbewegungen, der Fahrzeugposition innerhalb der Fahrspur oder durch Kameras, die das Gesicht des Fahrers beobachten, geschehen. Wird Müdigkeit erkannt, wird der Fahrer durch akustische und visuelle Signale gewarnt, eine Pause einzulegen. Die gesammelten Daten dürfen nur systemintern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

6. Rückfahrassistent
Um Unfälle beim Rückwärtsfahren zu verhindern, wird nun auch ein Rückfahrassistent Pflicht. Dieser umfasst in der Regel eine Rückfahrkamera und Ultraschallsensoren, die Hindernisse hinter dem Fahrzeug erkennen. Die Technik soll vor allem in belebten Bereichen, etwa beim Einparken, helfen, Unfälle mit Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden.

7. Blackbox (Unfalldatenspeicher)
Mit der sogenannten ereignisbezogenen Datenaufzeichnung werden bei Unfällen alle relevanten Fahrbewegungen gespeichert. Sie sollen zur Analyse des Unfallgeschehens und zur Verbesserung der Assistenzsysteme herangezogen werden können. Um Sorgen vor dem „gläsernen Autofahrer“ zu begegnen, wurden dabei im Rahmen des europäischen Datenschutzes strenge Vorgaben gemacht. Laut EU-Verordnung dient die Aufzeichnung „ausschließlich dem Zweck […], kritische unfallbezogene Parameter und Informationen kurz vor, während und unmittelbar nach einem Aufprall aufzuzeichnen und zu speichern“ (Art. 3 Abs. 13 VO (EU) Nr. 2019/2144).

8. Kopfaufprallschutz
Um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu verbessern, wurden auch die Vorgaben zum Kopfaufprallschutz angepasst. Fahrzeuge müssen künftig so konstruiert sein, dass Radfahrer, Fußgänger und Motorradfahrer bei Unfällen besser geschützt werden und weniger schwerwiegende Verletzungen davontragen.

9. Schnittstelle für Alkoholwegfahrsperre
Alle neu zugelassenen Fahrzeuge müssen über eine standardisierte Schnittstelle für den möglichen Anschluss einer Alkoholwegfahrsperre verfügen. Nähere Vorgaben werden in der Verordnung nicht gemacht, auch ein verpflichtender Einbau eines Alkoholmessgeräts oder eines ähnlichen Systems ist bisher nicht vorgesehen.

Sind auch Bestandsfahrzeuge von den neuen Regelungen betroffen?
Nein. Die neuen verpflichtenden Fahrassistenzsysteme gelten nur für ab dem 7. Juli 2024 neu zugelassenen Fahrzeuge. Alle bisherigen Pkw können also auch ohne Nachrüstung weiterhin betrieben werden.

Fazit & Ausblick
Die neuen Assistenzsysteme sind sicherlich geeignet, Unfälle zu vermeiden und Unfallfolgen zu mindern. Gleichzeitig wurde versucht, den Bedenken vor einer zu starken Bevormundung von Fahrern entgegenzukommen. Inwieweit dieser Anspruch erfüllt werden kann, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Insbesondere die Ausgestaltung der Folgeverordnungen wird dabei entscheidend sein. Mit den neuen Assistenzsystemen wurden wichtige Voraussetzungen für das automatisierte Fahren geschaffen. Im Grunde sind die neuen Fahrzeuge bereits mit allen relevanten Sensoren und Bauteilen ausgestattet, die für automatisiertes Fahren benötigt werden. Die Herausforderung liegt weiterhin vor allem in der Verknüpfung und Verarbeitung der Daten, um eine zuverlässige automatisierte Steuerung zu ermöglichen.

Foto: Pixabay

 

Fahrschule Eggerl

Wasserburg | Edling | Pfaffing | Rott | Albaching | Grafing | Aßling | Steinhöring | Tacherting | Traunreut | Seebruck | Kirchweidach

 

Hofstatt 15, 83512 Wasserburg
08071/9206219
info@fahrschule-eggerl.de