Die Wasserburger „Archivalie des Monats September" aus dem Jahre 1365

Im Kulturportal „bavarikon“ wurde in einem mehrjährigen Projekt das Alte Archiv der Stadt Wasserburg“ vollständig online zugänglich gemacht (wir berichteten). Auch die Gliederung des Bestands wurde übertragen, die dort in „Teilsammlungen“ dargestellt ist – mit kurzen Bestands-Beschreibungen. Die Nutzer erhalten damit eine inhaltliche Einführung in die Teilbestände, zu denen systematisch navigiert werden kann. In unserer Reihe „Archivalie des Monats“ stellen wir die verschiedenen „Sammlungen“ vor…

Die „Archivalie des Monats September“: Erst nach 1365 bekam die Wasserburger Innbrücke ein Geländer.
Chunrad an dem Ekk, Bürger in Kufstein, schenkte den Bürgern von Wasserburg damals fünf Krautäcker zu seinem und seiner Erben Seelenheil. Mit den Zinsen sollte der Bau des Geländers an der Brücke finanziert werden – 11. November 1365,
 

Vermögen und Besitz der Stadtgemeinde

Die Verwaltung des städtischen Vermögens umfasst den Erwerb, die Veräußerung oder die Verpachtung von Grundstücken, Waldgrundstücken und Gebäuden (die älteste Urkunde stammt aus dem Jahr 1365, StadtA WS, I1a7) sowie die Verwaltung der daraus resultierenden Grundabgaben (vgl. das Urbar für die Jahre 1625-1848, StadtA WS, I1b388).
Mit dem Salbuch (Güter- und Einnahmenregister) der Stadt für die Stiftungen (StadtA WS, I1c1144) wird nicht zuletzt deutlich, dass dieses Stiftungsvermögen letztlich auch städtisches Vermögen war.

Die Archivalie markiert eine Zeitenwende: Einerseits präsentiert sie die im Gefolge der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs stehende, zunächst staatliche Verwaltung der städtischen Stiftungen durch die Königliche Stiftungsadministration – andererseits die nach Rückgabe dieser Verantwortung an die dann magistratische Stadtverwaltung des 19. Jahrhunderts verbleibende und zunehmende Unselbstständigkeit der Stiftungen.

Schuldsachen und Forderungen der Stadt sind häufig mit anderen Rechtsgeschäften vermischt (und somit regelmäßig mehrfach klassifiziert), wobei an einem prominenten Beispiel veranschaulicht werden kann, dass die ursprüngliche Bewahrung von einzeln vorliegenden, urkundlichen Schuldbriefen der Rückzahlungsabwicklung und deren Überwachung diente.

So nahm Herzog Albrecht V. von Bayern (1528-1579, Herzog seit 1550) im Jahr 1573 ein Darlehen von 50.000 Gulden bei der Stadt Wasserburg auf, das er bis zur Rückzahlung jährlich mit 2.500 Gulden verzinsen wollte (StadtA WS, I1a1527).

Die Teilsammlungen dieses Bestandes sind:

Foto: Stadtarchiv Wasserburg, I1a7.