Gemeinderat stimmt Beitritt zum Zweckverband Kommunale Dienste Oberland zu

Der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland betreut derzeit 155 Gemeinden. In seiner jüngsten Sitzung stimmte der Soyener Gemeinderat mit einer Gegenstimme einem Beitritt zu. Insbesondere möchte die Gemeinde die Dienstleistungsangebote des Zweckverbandes für die Sparte „Forderungsmanagement“ in Anspruch nehmen, dabei ist es allerdings notwendig, mindestens fünf Stunden pro Monat die Aufgabensparte „Kommunale Verkehrssicherheit“ zu buchen.

Bereits 2019 hat sich der Gemeinderat mit einem Beitritt zum Zweckverband Kommunale Dienste Oberland mit Sitz in Bad Tölz auseinandergesetzt. Die damalige Beratung bezog sich auf die mögliche Inanspruchnahme von Leistungen, die die Verkehrsüberwachung betreffen. Damals wurde bei Stimmengleichheit gegen einen Beitritt gestimmt.

Bürgermeister Thomas Weber informierte, dass sich die aktuelle Beratung auf die weiteren Dienstleistungsangebote des Zweckverbandes, insbesondere auf die Sparte „Forderungsmanagement“, beziehe. Dienstleistungen werden für die kommunale Verkehrssicherheit, die Vollstreckung von Verwaltungsakten, der Durchführung von Vergabeverfahren als zentrale Beschaffungsstelle sowie Überwachungs- und Kontrollaufgaben bei der Erhebung von Kurbeiträgen angeboten.

„Ein Beitritt hätte Vorteile für die Gemeinde“, so Weber, vor allem würde die Kasse deutlich entlastet. Das ausgelagerte Forderungsmanagement hätte eine große Effizienz und es würden alle rechtlich möglichen und rechtssicheren Optionen ausgenutzt. Die Wirtschaftlichkeit sei durch die kostendeckende Arbeit des Zweckverbandes gewährleistet. Außerdem dürfte die Kommunikation mit dem Bürger durch die Akzeptanz einer Forderung durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts verbessert werden.

Weber führte aus, dass zur Inanspruchnahme des Produktes „Verkehrsüberwachung“ eine Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Soyen und dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland ausreichend gewesen wäre, für eine Unterstützung im Bereich „Forderungsmanagement“ sei satzungsgemäß eine Mitgliedschaft erforderlich. Diese schließe unter anderem auch die Aufgabensparte „Kommunale Verkehrssicherheit“ als „verbindendes Element der Mitgliedsgemeinden“ mit dem Mindestmaß an Buchung von fünf Stunden pro Monat ein. Diese fünf Stunden können den ruhenden (Strafzettel für Falschparken) und / oder den fließenden Verkehr (blitzen) betreffen.

Peter Thaller hatte mit der Tatsache, dass Strafzettel für Falschparken erstellt werden könnten, ein Problem. Dr. Hans Hinterberger fügte an, dass der Aufwand der Kosten wieder „reingeblitzt“ werden müsse.

Johann Hinterberger schlug als mögliche Alternative zur Forderungseintreibung einen Anwalt vor. Hier erklärte Thomas Weber, dass die Stundensätze für einen Anwalt sehr hoch seien. Das Forderungsmanagement vom Zweckverband würde darüber hinaus erst tätig, wenn der Schuldner auf mindestens zwei Schreiben der Gemeinde nicht reagiere.

„Wir sollten dem Zweckverband beitreten und es ausprobieren“, sagte Frieder Meidert. Im Notfall könne man die Mitgliedschaft wieder kündigen.

Einigkeit herrschte im Rat darüber, dass man die fünf Stunden „Kommunale Verkehrssicherheit“ für den fließenden Verkehr, also Blitzen, buchen würde.

Mit einer Gegenstimme sprach sich der Soyener Gemeinderat schließlich für einen Beitritt, der in circa sechs Monaten beginnen kann, zum Zweckverband Kommunale Dienste Oberland aus.

TANJA GEIDOBLER