Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (258)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um ein Verkehrszeichen, das direkt Bezug auf die deutsche Einheit nimmt.
Am 18. April 2007 trafen sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern zu einer gemeinsamen Konferenz auf dem Brocken. Die dort unterzeichnete Erklärung – nach dem Ort des Treffens „Brocken-Erklärung“ genannt – sah vor, entlang der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze Erinnerungstafeln anzubringen, um auf den einstigen Grenzverlauf aufmerksam zu machen. Bis heute wurden über einhundert solcher Tafeln angebracht.
Sie orientieren sich gestalterisch an den touristischen Hinweistafeln und führen den Tag der Grenzöffnung am jeweiligen Ort auf. In der Anlage 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein Muster für diese Verkehrszeichen (Nr. 386.3-50) aufgeführt:
Die deutsche Einheit hat sich auch durch andere Verkehrszeichen in der gesamtdeutschen Straßenverkehrsordnung niedergeschlagen. Folgende Zeichen, die zuvor ausschließlich in der DDR-StVO enthalten waren, wurden in den 1990er-Jahren übernommen:
Gefahrzeichen 101-52: Splitt, Schotter
Vorschriftszeichen 272: Verbot des Wendens
Zeichen 720: Grünpfeilschild
Übrigens: Die Regeln zum Grünpfeilschild haben wir bereits in einem früheren Verkehrstipp für Sie zusammengefasst: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2023/09/07/heute-geht-es-um-das-gruenpfeilschild/
Foto: Pixabay
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