Zur Eindämmung des Asiatischen Moschusbockkäfers

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein führt verstärkt Kontrollen, auch in privaten Gärten in Rosenheim, durch, um die Verbreitung des Asiatischen Moschusbockkäfers (Aromia bungii) einzudämmen. Dieser invasive Schädling stellt eine erhebliche Gefahr für viele Baumarten dar und kann erheblichen Schaden an der heimischen Vegetation anrichten. Die Kontrollen werden durchgeführt, um mögliche Befallsherde frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bäume einzuleiten.

Aus diesem Grund bittet die Stadt Rosenheim, im Rahmen der Grüngutaktionen im Herbst und Frühjahr, alle Gartenbesitzer um besondere Sorgfalt bei der Entsorgung von Schnittgut bestimmter Gehölze. Wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers ist es notwendig, alle Gehölze der Gattung „Prunus“ gesondert zu entsorgen. Hierzu zählen beispielsweise Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer. Das Schnittgut dieser Gehölze müssen die Bürger ganzjährig am Rosenheimer Wertstoffhof, Innlände 25, in speziellen Containern abgeben. Dies erfolgt kostenfrei und ist von der Grüngutaktion im Herbst und Frühjahr ausgeschlossen. Es darf auch nicht in die Grüngutcontainer an den Wertstoffinseln entsorgt werden.

Auch Grüngut, das vom Buchsbaumzünsler befallen ist, sowie invasive Pflanzenarten (Neophyten) wie der Riesen-Bärenklau und die Beifuß-Ambrosie, müssen besonders entsorgt werden und können ebenso ganzjährig kostenfrei am Wertstoffhof in speziellen Containern abgegeben werden.

Die Stadt Rosenheim bittet alle Gartenbesitzer um Mithilfe und Einhaltung dieser Regelungen, um den heimischen Baumbestand zu schützen und die Ausbreitung invasiver Arten zu verhindern.

Weitere Informationen zum Moschusbockkäfer gibt es auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) unter https://www.lfl.bayern.de/aromia.

Für alle Fragen zur Grüngutabholung stehen die Mitarbeiter des Umwelt- und Grünflächenamts zur Verfügung.

Bild: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)