Aufgrund neuer Berechnungen verändern sich die Beiträge trotzdem

In der jüngsten Stadtratssitzung wurde einstimmig beschlossen, dass die Grundsteuerhebesätze bei 380 von Hundert bleiben, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Verwaltungshaushalts zu sichern. Aufgrund der vorliegenden Daten des Finanzamts würde das Grundsteueraufkommen bei unverändertem Hebesatz insgesamt um rund 20 Prozent steigen.

Bürgermeister Michael Kölbl informierte, dass das Bundesverfassungsgericht im April 2018 entschieden habe, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß sei. Das daraufhin von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Reform der Grundsteuer lässt landesgesetzliche Grundsteuerregelungen zu. Der Freistaat Bayern habe von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und für Bayern einen flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer gewählt.

Infolge dieser gesetzlichen Änderung mussten alle Grundstückseigentümer Grundsteuererklärungen abgeben. Die Bearbeitung der Grundsteuererklärungen durch die Finanzämter ist weitgehend abgeschlossen, zwischenzeitlich liegen über 90 Prozent der ab dem Jahr 2025 gültigen Messbescheide vor.

Auf Grundlage der vorliegenden Daten des Finanzamtes würde das Grundsteueraufkommen bei unverändertem Hebesatz insgesamt um rund 20 Prozent steigen. Kölbl erklärte, dass dies nicht bedeute, dass alle Eigentümer gleichermaßen höher belastet werden. Vielmehr komme es durch die Neubewertung zu Belastungsverschiebungen zwischen den Steuerpflichtigen.

In Wasserburg wurde der Grundsteuerhebesatz zuletzt zum 1. Januar 2017 erhöht. Der Verbraucherpreisindex, der die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen abbildet, habe sich seither um rund 21 Prozent erhöht.

Für das Haushaltsjahr 2025 sei auch mit einer Anhebung des Umlagesatzes der Kreisumlage zu rechnen. Derzeit liege der Umlagesatz bei 48,5 Punkten.

Zwar sei das Gewerbesteueraufkommen in Wasserburg in den letzten Jahren überdurchschnittlich hoch, die Gewerbesteuer sei aber äußerst volatil und von Rahmenbedingungen abhängig, die die Stadt kaum beeinflussen könne. Daher sei es nicht ratsam, aufgrund der momentan günstigen Gewerbesteuerentwicklung die Grundsteuerhebesätze zu senken, wohlwissend, dass sie bei einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen wieder erhöht werden müssten.

Überschüsse, die durch die hohen Gewerbesteuereinnahmen aktuell der Rücklage zugeführt werden können, werden für die großen Investitionen wie Neubau Feuerwehrhaus, Kläranlage oder Erweiterung der Grundschule benötigt.

Die Verwaltung schlug daher die Beibehaltung der Hebesätze vor, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Verwaltungshaushalts zu sichern. Der Stadtrat schloss sich dem einstimmig an.

TANJA GEIDOBLER