Polizei hatte zu tun - Junge Frau mit Strafbefehl wegen „Ausübung verbotener Prostitution“

Gestern Nacht hat die Bundespolizei an der A93 bei Kiefersfelden im Landkreis eine 22-Jährige mit einem Haftbefehl konfrontiert. Demnach hatte die junge Rumänin eine Geldstrafe in vierstelliger Höhe zu bezahlen oder ersatzweise einen Gefängnis-Aufenthalt hinzunehmen.

Die junge Frau war als Mitfahrerin in einem in Rumänien zugelassenen Auto unterwegs. Bei der zufälligen Überprüfung ihrer Personalien in der Grenzkontrollstelle fanden die Bundespolizisten heraus, dass das Amtsgericht Straubing heuer im März einen Strafbefehl gegen die 22-Jährige erlassen hatte. Wegen „Ausübung der verbotenen Prostitution“ musste sie rund 3.600 Euro bezahlen oder ersatzweise einen knappen Monat ins Gefängnis gehen. Ihre Justizschulden konnte sie zunächst nicht begleichen. Um die drohende Einlieferung in eine Haftanstalt zu verhindern, bat sie gestern Nacht einen „guten Bekannten“ telefonisch um finanzielle Unterstützung.

Der verständigte Landsmann kam – nach mehrstündiger Anreise – prompt in die Kontrollstelle und zahlte für die Rumänin den geforderten Betrag. Damit konnte diese ihre Reise fortsetzen. Ihr Bekannter hingegen musste noch eine Weile bleiben …

Die Beamten stellten bei der Überprüfung seiner Personalien fest, dass die Staatsanwaltschaften in Würzburg und Koblenz wegen verschiedener Ermittlungsverfahren an der Erreichbarkeit des 39-Jährigen interessiert waren. Erst nachdem sein Wohnsitz einschließlich der Anschrift in Rumänien geklärt und festgehalten war, durfte er dann heute am frühen Donnerstag-Morgen seine Heimreise antreten.