Schöffengericht beim Amtsgericht Rosenheim verurteilt 26-jährigen Moldauer zu 22 Monaten Gefängis ohne Bewährung

Ein 26-Jähriger Mann aus Moldau war dieser Tage vor dem Schöffengericht in Rosenheim angeklagt. Man warf ihm vor, fünf Personen aus Syrien und Somalia illegal nach Deutschland geschleust zu haben. Der Angeklagte gab auch alles zu, was seine Strafe milderte. Allerdings muss er trotzdem für 22 Monate hinter Gitter.

Der Angeklagte stammt aus Moldau, sein Vater ist Ukrainer und hat sich von der Mutter schon vor sehr langer Zeit getrennt. Die Schule hat der Angeklagte abgeschlossen, einen Beruf habe er nicht erlernt. Zuletzt habe er als Hilfsarbeiter auf einer Baustelle in Polen gearbeitet. Am Wochenende habe er sich zum Zeitvertreib immer in einer Spielothek aufgehalten und dort sei er von einem Mann, den er Ruslan nennt, angesprochen worden.Dieser Mann habe ihn wohl gefragt, ob er sich nicht etwas Geld verdienen wolle. Das wollte er und er willigte ein, mit einem Auto, das man ihm zur Verfügung stellte, nach Slowenien zu fahren, dort fünf Personen abzuholen und diese Personen nach Deutschland zu bringen. Man gab ihm die Nummer eines Mobilfunktelefons, darüber sollte er weitere Anweisungen bekommen. Wenn alles gut gegangen sei, bekomme er 500 Euro. Der Angeklagte habe „Ruslan“ dann gefragt, warum er dies nicht selber mache und dieser habe ihm geantwortet, dass er Polen nicht verlassen könne. Es sei sehr wichtig, dass er das für ihn mache und er bekomme dafür ja auch 500 Euro sowie Benzinkosten und Spesen. Das Auto habe Ruslan gekauft und ihm gegeben.

Dann nahm der Angeklagte das Auto, einen Ford Galaxy mit polnischem Kennzeichen, erst später habe er erfahren, dass es auf den Angeklagten zugelassen worden war und er fuhr über Deutschland und Österreich nach Slowenien, traf an mehreren Treffpunkten insgesamt vier Syrer im Alter von 15 bis 24 Jahren und einen Somalier im Alter von 19 Jahren und fuhr mit ihnen über Österreich zurück nach Deutschland. Die fünf Personen saßen auf der Rückbank und im Kofferraum des Fahrzeugs.

Zur Umgehung von Grenzkontrollen nutzten sie den Grenzübergang bei Sachrang nahe Aschau. An einer Tankstelle in Aschau machten sie einen kurzen Halt, wo  eine Zivilstreife der Bundespolizei auf sie aufmerksam wurde. Ihm wurde noch telefonisch mitgeteilt, wo er die fünf Personen absetzen sollte, da kontrollierte die Bundespolizei bereits das Fahrzeug. Die wesentlichen Feststellungen reichten aus, die Personen mit auf die Polizeiwache zu nehmen: Weder der Angeklagte noch seine fünf Passagiere besaßen Ausweisdokumente und der Fahrer besaß darüber hinaus auch keinen Führerschein. Mit seinen Passagieren habe der Angeklagte während der gesamten Fahrt von Slowenien nach Deutschland kein einziges Wort gesprochen, sagte er vor dem Gericht aus.

Der Angeklagte Moldauer, der kein Wort Deutsch spricht, weshalb seine Dolmetscherin seine Aussagen simultan übersetzte, wirkte vor Gericht bedrückt, ja verschüchtert. In Fußfesseln vorgeführt. Die zugesagten 500 Euro habe er nicht erhalten, sagte er vor Gericht, er sollte die fünf Personen zuerst absetzen, dann bekäme er sein Geld, wurde ihm bedeutet.

Gegen den Angeklagten wurde sofort Haftbefehl erlassen, was aus seinen Passagieren, die er nach Deutschland gebracht hat, geworden ist, diese Frage wurde vor Gericht nicht erörtert.

Bei der polizeilichen Vernehmung hat er sehr schnell die Tat gestanden und auch die Hinterleute, soweit er sie kannte, benannt. Zu der Frage, wie es sein könne, dass er keinen Führerschein besitze, meinte der Angeklagte nur, dass er in der Ukraine einen Führerschein besitze.

Das Gericht befragte noch zwei Polizeibeamte. Dabei erfuhr das Gericht, dass der Angeklagte mit hoher Geschwindigkeit auch in geschlossenen Ortschaften gefahren sei und die Linkskurven häufiger geschnitten habe. Die Chat-Verläufe auf seinem Mobiltelefon habe man nicht zurückverfolgen können, da diese automatisch gelöscht worden seien und die Telefonnummer in Deutschland sei auf eine Person zugelassen gewesen, die es nicht gebe. Einer der beiden Polizeibeamten wurde anschließend vom Gericht nach der Befragung des 15-jährigen Jungen befragt. Der Beamte gab zu Protokoll, dass der Jugendliche seinen Vater verloren habe, dass seine Mutter in Deir-ez-Zor in Syrien lebe und dass er in Deutschland studieren und später arbeiten wolle, dies sei in Syrien aber nicht möglich.
Auf der Fahrt von Slowenien nach Bayern sei keine Pause gemacht worden und der Fahrer habe keinerlei Papiere sehen wollen.

Ganz augenscheinlich sind Täter der Schleuserkriminalität nicht selten auch deren Opfer. Hier wurde ein Schleuser von der Polizei gefasst, der für einen Lohn von 500 Euro das Ganze mitgemacht hat. Die wahren Täter, also diejenigen, die sehr viel Geld damit verdienen und die die vor Krieg und Not Fliehenden in marode, nicht hochseetaugliche Schlauchboote verfrachten, dafür sehr viel Geld verlangen und darauf vertrauen, dass die Menschen schon von Aktivisten der Seenotrettung gefunden und dann gerettet werden.
Es ist deshalb wohl auch ein zynisches System, weil diese Geschäfte der Schlepperbanden auch Opfer kennen, die zu Tätern werden, und das, wie im vorliegenden Fall für 500 Euro, die der Angeklagte noch nicht einmal erhalten hat.

Das Gericht beriet nach den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und verurteilte den Angeklagten zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung.

Die Vorsitzende Richterin Isabella Hubert begründete die Gefängnisstrafe mit dem Tatbestand, dass der Angeklagte ein frühes Geständnis abgelegt habe und ohne jedwede Vorstrafe sei. Aber er habe sich Geld versprechen lassen und auch einen Minderjährigen mit eingeschleust habe. Die Hinterleute blieben in diesem Falle leider unbehelligt. Die Strafe wurde aber nicht zur Bewährung ausgesetzt, obwohl das möglich gewesen wäre, weil eine Bewährungsstrafe gerade in der aktuellen gesellschaftlichen Situation in Deutschland nicht als angemessen betrachtet werden könne, wie die Vorsitzende Richterin ausführte.

RP