Landgericht Traunstein verurteilt 25-jährigen gebürtigen Syrer wegen Einschleusens mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung

Das Landgericht Traunstein verurteilte jetzt einen 25-jährigen gebürtigen Syrer zu 15 Jahren Haft. In einem Kleinbus für neun Personen transportierte der Angeklagte insgesamt 22 Geflüchtete, darunter ein sechsjähriges Kind. Bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei kam es am 13. Oktober vergangenen Jahres auf der A94 bei Waldkraiburg zu einem tragischen Verkehrsunfall, bei dem sieben Menschen getötet und weitere zum Teil schwer verletzt wurden (wir berichteten).

Unter dem Vorsitz von Richter Volker Ziegler verurteilte das Landgericht den Mann unter anderem wegen Einschleusens mit Todesfolge, eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung zu 15 Jahren Haft. Insgesamt ging es um vier Schleuserfahrten, die der Mann durchgeführt hat. In dem Kleinbus war er als einziger angeschnallt und er fuhr mit 150 bis 180 km/h über die Autobahn Passau-München. Bei Ampfing wollte ihn die Polizei stellen. Mehrfach hatte er die Beamten mit Manövern getäuscht und wollte dann an der Ausfahrt Ampfing mit 150 km/h die Autobahn verlassen. Dabei verlor er die Gewalt über das Fahrzeug und verursachte einen schweren Unfall. Sieben Passagiere, darunter ein sechsjähriges Kind, starben, einer liegt noch immer im Koma, ein weiterer wird lebenslang ein Pflegefall bleiben.
Als Lohn waren ihm 300 Euro pro Passagier versprochen worden.

Vor Gericht ließ er erklären, dass er niemanden habe töten wollen, auch zu Schaden sollten sie nicht kommen. Dennoch sei er vor der Polizei, die am Grenzübergang Burghausen auf den Kleinbus aufmerksam geworden war, geflohen und habe das Tempo seines Kleinbusses auf 180 km/h erhöht. Mit seinen vier Fahrten habe er insgesamt 46 Menschen nach Deutschland bringen wollen.

Richter Volker Ziegler stellte in der Urteilsbegründung fest, dass die Geflüchteten, allein sechs saßen zusammengefercht im Kofferraum, unter „menschenunwürdigen“ Bedingungen transportiert worden seien.

Wegen Mordes, wie es die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, wollte die Kammer den Angeklagten aber nicht verurteilen, weil zwar ein hohes Maß an Fahrlässigkeit vorgelegen habe, der Vorsatz für die Tötung aber gefehlt habe. Dennoch, so die Kammer, habe der Angeklagte den Tod der Passagiere billigend in kauf genommen, weshalb die Haftstrafe von 15 Jahren durchaus angemessen sei.

 

RP / Foto: Georg Barth