Gemeinderat hat die Hebesätze beibehalten, um finanzielle Stabilität und Investitionen zu sichern
In der gestrigen Gemeinderatssitzung in Amerang wurde beschlossen, dass die Grundsteuerhebesätze bei 310 vom Hundert bleiben, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Verwaltungshaushalts zu sichern. Aufgrund der vorliegenden Daten des Finanzamts würde das Grundsteueraufkommen bei unverändertem Hebesatz insgesamt um rund 30 Prozent steigen.
Bürgermeister Konrad Linner informierte, dass das Bundesverfassungsgericht im April 2018 entschieden habe, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß sei. Das daraufhin von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Reform der Grundsteuer lässt landesgesetzliche Grundsteuerregelungen zu. Der Freistaat Bayern habe von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und für Bayern einen flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer gewählt. Infolge dieser gesetzlichen Änderung mussten alle Grundstückseigentümer Grundsteuererklärungen abgeben.
Auf Grundlage der vorliegenden Daten des Finanzamtes ist anzunehmen, dass das Grundsteueraufkommen bei unverändertem Hebesatz insgesamt um rund 30 Prozent steigen würde. Zu berücksichtigen ist, dass zwar 90 Prozent der Datensätzen vom Finanzamt übermittelt wurden, jedoch noch kaum eine materielle Prüfung der Vorgänge erfolgt ist. Insoweit besteht doch ein erhebliches Maß an Unsicherheit bezüglich der Belastbarkeit der Messbescheide.
Linner erklärte, dass dies nicht bedeute, dass alle Eigentümer gleichermaßen höher belastet werden. Vielmehr komme es durch die Neubewertung zu Belastungsverschiebungen zwischen den Steuerpflichtigen.
In Amerang wurde der Grundsteuerhebesatz zuletzt zum 1. Januar 2016 erhöht. Ursächlich war damals die Änderung des Finanzausgleichsrechts und der damit verbundenen Erhöhung des Nivellierungshebesatzes auf 310 vom Hundert (vorher 250 v. H.). Der Verbraucherpreisindex, der die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen abbildet, habe sich seither um rund 25 Prozent erhöht.
Für das Haushaltsjahr 2025 sei auch mit einer Anhebung des Umlagesatzes der Kreisumlage zu rechnen. Derzeit liege der Umlagesatz bei 48,5 Punkten.
Zwar sei das Gewerbesteueraufkommen in Amerang in den letzten Jahren überdurchschnittlich hoch, die Gewerbesteuer sei aber äußerst volatil und von Rahmenbedingungen abhängig, die die Gemeinde kaum beeinflussen könne. Daher sei es nicht ratsam, aufgrund der momentan günstigen Gewerbesteuerentwicklung die Grundsteuerhebesätze zu senken, wohlwissend, dass sie bei einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen wieder erhöht werden müssten.
Überschüsse, die durch die hohen Gewerbesteuereinnahmen aktuell der Rücklage zugeführt werden können, werden für die Investitionen wie den Neubau des Hauses für Kinder, diverse Straßenbaumaßnahmen und andere Infrastrukturprojekte benötigt.
Die Verwaltung schlug daher die Beibehaltung der Hebesätze vor, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Verwaltungshaushalts zu sichern.
Gemeinderat Christian Staber hingegen sprach sich entschieden für eine Senkung aus. Er vertrat die Auffassung, dass eine Steuerentlastung möglich sei, da die finanzielle Lage der Gemeinde derzeit gut sei, und er wollte die Bürger nicht „auf Verdacht“ belasten, sondern die positive Haushaltslage direkt an sie weitergeben. Matthias Schmidt war skeptisch gegenüber einer Senkung und warnte, dass ein Hebesatz unter dem Nivellierungshebesatz die Einnahmen des Haushalts gefährden würde, da die Höhe der Kreisumlage unabhängig davon bleibe.
Christine Kerstens sprach sich für eine vorsichtige Herangehensweise aus: Sie schlug vor, auf gesicherte Daten zu warten und dann eine differenzierte Betrachtung der Grundsteuer A und B vorzunehmen. Sie konnte sich eine mögliche Senkung vorstellen, falls sich durch die Reform landesweit Mehreinnahmen ergeben und der Freistaat Bayern dadurch den Nivellierungssatz senken sollte. Auch Annemarie Linner äußerte ebenfalls Bedenken hinsichtlich der derzeit noch unsicheren Datengrundlage und unterstützte daher die Beibehaltung des Hebesatzes.
Schließlich folgte die Mehrheit des Gemeinderats der Empfehlung der Verwaltung, den Hebesatz bei 310 vom Hundert zu belassen, mit zwei Gegenstimmen.