Rücksichtsloses und eigensüchtiges Verhalten im Straßenverkehr landete vor Gericht

Auf Grund mehrerer grober Verkehrsverstöße führte die Verkehrspolizei Rosenheim jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen einen über 50-jährigen Österreicher. Das Amtsgericht Rosenheim erließ nun – auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim – einen Strafbefehl gegen den Mann.

Im April dieses Jahres wurde die Polizei auf einen Audi RS Q8 aufmerksam, als dieser die A8 in Richtung München fuhr. Nachdem das Fahrzeug zunächst durch eine überhöhte Geschwindigkeit aufgefallen war, waren im Rahmen der zivilen Nachfahrt rechtswidriges Überholen, deutliche Unterschreitungen des Mindestabstands sowie erhebliche Geschwindigkeitsverstöße festgestellt worden, so die Beamten.

Die im zivilen Dienst-Pkw verbaute Technik dokumentierte die Fahrt und das rechtswidrige Verhalten des Österreichers gerichtsverwertbar.

In der Folge führte die zuständige Verkehrspolizei die Ermittlungen wegen des Verdachts mehrerer schwerwiegender Verkehrsstraftaten.

Nach Abschluss der Ermittlungen wurde in dem Verfahren nun vom Amtsgericht Rosenheim ein Strafbefehl erlassen. Der Mann wurde dabei mit einer empfindlichen Geldstrafe in Höhe eines fünfstelligen Eurobetrages sowie einer im Bundesgebiet gültigen Fahrerlaubnis-Sperre belegt. Die Verurteilung ist bereits rechtskräftig, so dass der Fahrer nun vorbestraft ist.

Der in diesem Fall erlassene Strafbefehl mache deutlich, so das Polizeipräsidium heute: Rücksichtsloses und eigensüchtiges Verhalten im Straßenverkehr werde nicht toleriert. Polizei und Justiz würden alles daransetzen, Straftaten dieser Art effektiv zu bekämpfen.