Landrat Otto Lederer händigte Urkunden aus
Seit inzwischen fünf Jahrzehnten gibt es im Landkreis Rosenheim einen Naturschutzbeirat. Er hat die Aufgabe, die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt wissenschaftlich und fachlich zu beraten. Die Fachleute in dem Gremium werden für jeweils fünf Jahre berufen. Jetzt war es wieder soweit. Landrat Otto Lederer überreichte den Mitgliedern und ihren Stellvertretern die Berufungsurkunden.
Der Landrat bedankte sich für die Bereitschaft, sich im Naturschutzbeirat zu engagieren. Die meisten der zehn Mitglieder sind schon Jahrzehnte dabei. „Sie haben Expertise auf sehr hohem Niveau und was auch sehr wichtig ist, das menschliche Miteinander passt. Sie sind nicht immer einer Meinung und trotzdem ist es so, dass auf Augenhöhe, sehr sachlich und lösungsorientiert diskutiert wird.“ Otto Lederer betonte die große Bedeutung des Naturschutzbeirats. „Ihr Fachwissen hilft, einen breiten Blick zu bekommen.“
Dem Gremium gehören Fachleute aus den Bereichen Botanik, Ökologie, Forst, Fischerei, Landwirtschaft, Biologie und Wasserwirtschaft an. Die Mitglieder sind der Chef des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim Dr. Tobias Hafner, der Leiter des Forstreviers Aschau Felix Wölfl, der Priener Apotheker Dr. Herbert Reuther, der Landwirt und stellvertretender Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbands Rosenheim Johann Herzog und der Landschaftsplaner Robert Haidacher. Ihre Stellvertreter sind Ronald Zillmer vom Anglerbund Rosenheim, Michael Luckas vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Biologin Christiane Mayr aus Frasdorf, der Bio-Bauer Sebastian Pertl aus Sachrang und Buchautor Alfred Ringler aus Rosenheim.
Im vergangenen fünfjährigen Berufungszeitraum hat sich der Naturschutzbeirat unter anderem mit dem Erlass einer Neufassung und Neuabgrenzung eines größeren Landschaftsschutzgebietes, der teilweisen Entlassung und Neuabgrenzung eines flächenhaften Naturdenkmals sowie zwei Entlassungen nicht mehr vorhandener Naturdenkmäler befasst. Auch zu anderen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gab der Naturschutzbeirat sein Urteil ab.
Im Bayerischen Naturschutzgesetz ist festgelegt, dass der Naturschutzbeirat die Naturschutzbehörden wissenschaftlich und fachlich berät. Zudem wir er bei grundsätzlichen Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes gehört und er hat ein Recht auf Mitwirkung an Rechtsverordnungen. 1974 wurde der erste Naturschutzbeirat für den Landkreis Rosenheim berufen. Alfred Ringler, Mitglied im neu berufenen Naturschutzbeirat, erinnert sich, denn der damalige Landrat Georg Knott händigte ihm die Berufungsurkunde aus.
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