Rotter Gemeinderat fasste gestern Beschluss, wie es das Straßen- und Wegegesetz vorschreibt
Darum ging es auch am gestrigen Abend im Rotter Gemeinderat: Die neu gebaute, knapp 500 Meter lange Straße im Rotter Gewerbegebiet „am Eckfeld-Ost II“ – der „Gewerbering“ (siehe Foto rot markiert), wie der Straßen-Name lautet – muss als Ortsstraße gewidmet werden, damit die Straße den Charakter einer öffentlichen Straße erhalte.
So schreibe es Bayerns Straßen- und Wegegesetz vor, wie der 2. Bürgermeister Alfred Zimpel von den „Bürgern für Rott“ als Sitzungsleiter erklärte. Er vertrat Rathauschef Daniel Wendrock.
Einstimmig wurde das in der Sitzung dann ohne Diskussion beschlossen.
Straßenbaulastträger sei die Gemeinde – eine Widmungsbeschränkung wurde nicht erlassen.
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