Der Schritt vors Gericht steht im Raum - Bürgermeister am Mittwoch im Landtag dabei
Der Rotter Bürgermeister Daniel Wendrock wird am kommenden Mittwoch in München dabei sein, wenn der Petitionsausschuss im Landtag erneut zur vom Landkreis Rosenheim geplanten Sammelunterkunft für Asylbewerber im Gewerbegebiet „am Eckfeld“ in Rott einen Verhandlungstermin angesetzt hat. Das bestätigte die Rotter Geschäftsleitung gestern Abend auf Anfrage der Wasserburger Stimme im Rahmen der Gemeinderatssitzung. Beginn ist am Mittwoch, 27. November, im Maximilianeum in München um 10 Uhr.
Einen Tag später – nächsten Donnerstag – ist in Rott zufällig die Bürgerversammlung beim Stechl-Wirt.
Die Bürgerinitiative „Rott rottiert“ setzt sich seit über einem Jahr dafür ein, die geplante Sammelunterkunft für Asylbewerber im Gewerbegebiet in Rott zu stoppen – wie mehrfach berichtet. Bei einer Online-Petition der Bürgerinitiative waren knapp 5.000 Unterschriften zum Thema gesammelt worden. Die Bürgerinitiative hatte die Beschwerde-Petition im Bayerischen Landtag eingereicht, um auf eine Vielzahl von Problemen aufmerksam zu machen, die die Gemeinde Rott ihrer Meinung nach aufgrund einer geplanten Erstankunfts-Einrichtung für 500 Flüchtlinge bedrohen.
Nach einer Ortsbegehung im Oktober in Rott (wir berichteten) hat der Petitionsausschuss nun diesen weiteren Verhandlungstermin für Mittwoch festgelegt. Die Sitzung ist öffentlich. Jeder kann also teilnehmen.
In einer nochmaligen Besprechung nach der Ortsbegehung im kleinen Kreis zwischen der Regierung von Oberbayern, dem Landratsamt Rosenheim und der Gemeinde Rott war nochmals versucht worden, eine einvernehmliche Lösung erarbeiten zu können.
Im Zuge dieses Gesprächs war aber seitens der Regierung sowie des Landratsamtes klargestellt worden, dass derzeit keine Bereitschaft zur Verwirklichung etwaiger Alternativ-Standorte für die Unterkunft in Rott bestehe.
Eine einvernehmliche Lösung wäre nach derzeitigem Sachstand also lediglich im Objekt am Eckfeld 10 in Rott zu erreichen, das der Staat bereist vor über einem Jahr angemietet hat von einer Privatperson.
Auch eine Reduzierung der Personenanzahl in der Halle auf unter 300 Personen sei nach derzeitigem Sachstand mit der Regierung von Oberbayern und dem Landratsamt Rosenheim nicht zu machen, da diese sich rechtlich innerhalb der geltenden Gesetze agieren sehen und somit keinerlei Spielraum für weitergehende Zugeständnisse vorhanden sei, um nicht in Rechtfertigungs-Probleme bezüglich der Eltern, Schüler und Lehrer in den Gymnasien Raubling und Bruckmühl zu
geraten.
Als Ergebnis des Gesprächs hatte die Gemeinde Rott nun im Rahmen einer außerordentlichen Ratssitzung das wie folgt festgehalten:
Landrat Otto Lederer gebe folgende Zusagen an die Gemeinde – aber nur, falls Rott von einer Klage absehe und es zu einer außergerichtlichen Lösung komme:
• Abwasserentsorgung: Alles, was über die bereits vorhandenen Sanitäranlagen im Gebäude hinausgehe, werde auf Kosten des Freistaats übernommen (zum Beispiel Entsorgung durch Lkw)
• Trinkwasser: Es werde grundsätzlich versucht, trinkwasser-sparende Lösungen zu etablieren (zum Beispiel Grauwassernutzung oder Trocken-Toiletten). Bei anfallenden Problemen würden die Nachbargemeinden gebeten, über die Notverbünde auszuhelfen.
• Laufzeit: Fünf Jahre fix – eine Verkürzung sei vertraglich nicht möglich – keine Verlängerung des Mietvertrags über den 30. September 2028 hinaus (= Ende der Unterkunft)
• Aufnahme/Erfassung: Erfolge bei der Ankunft durch Mitarbeiter des Landratsamtes – die technischen Voraussetzungen würden von der Gemeinde ermöglicht
• Schadstoffgutachten: Auf die Erstellung eines zweiten, von der Gemeinde geforderten neuen Gutachtens zur Quecksilber-Belastung werde erstmal verzichtet – es werde die Beantwortung der gemeindlichen Fragen abgewartet.
• Personenzahl: Die Anzahl der untergebrachten Personen werde auf maximal 300 begrenzt und erfolge schrittweise in einem Zweistufenplan mit zunächst maximal 150 Personen (innerhalb der ersten sechs Monate) und schrittweiser Aufstockung nach Ablauf von sechs Monaten)
• Verzicht auf die Errichtung und Anmietung von weiteren Unterkünften im Gemeindegebiet während der Laufzeit des Mietvertrages
• Die regelmäßige Belegung der Unterkunft betrage maximal 270 Personen, die in zwei Stufen (erste Stufe: 150 Personen, zweite Stufe beginnt nach einem halben Jahr) erreicht werde.
Von der verbleibenden Restkapazität auf 300 mache das Landratsamt Rosenheim nur im Falle einer generellen, krisenhaften Zuspitzung der Flüchtlingslage Gebrauch.
Zu weiteren Zugeständnissen, insbesondere hinsichtlich der Personenzahl bei einer Maximalbelegung sowie auch im Bereich Trinkwasser waren die Regierung von Oberbayern sowie das Landratsamtes Rosenheim bei dem Treffen nicht zu bewegen, hieß es in der Sitzung von Seiten der Gemeindeverwaltung.
Hinsichtlich der Trinkwasserversorgung sei seitens der Regierung sowie seitens des Landratsamtes nochmals die Behauptung aufgestellt worden, die Reduzierung der Personenanzahl auf 300 Personen stelle hier bereits ein Entgegenkommen dar.
Seitens der Gemeinde Rott sei jedoch diesbezüglich abermals darauf hingewiesen worden, dass nach derzeitigem Sachstand weder 500 noch 300 Personen zusätzlich mit Trinkwasser versorgt werden könnten.
Der Diskussionsverlauf im Rotter Gemeinderat
Nachdem seitens des Landratsamtes Rosenheim der Wunsch der Gemeinde Rott nach einer vertraglichen Vereinbarung zum Enddatum, in welcher auch Vertragsstrafen vereinbart werden sollten, abgelehnt worden sei, bestand im Rotter Gemeinderat eine große Übereinstimmung, dass der vorliegende Vorschlag (siehe weiter oben) so nicht angenommen werden könne.
Die fehlende rechtliche Durchsetzbarkeit des zugesagten Enddatums ohne vertragliche Vereinbarung sowie die weiterhin vorhandenen Probleme bei der Erschließung (insbesondere bei der Wasserversorgung) führten beim Gremium zu der Erkenntnis, dass es sich bei diesem Vorschlag um keinen annehmbaren Kompromiss handele.
Das Rathaus-Gremium in Rott beschloss jedoch, dass dem Freistaat Bayern der bereits mehrmals kommunizierte Alternativ-Vorschlag, bis zu 180 Personen in Wohncontainern oder Leichtbauhallen auf einem Grundstück außerhalb des Rotter Gewerbegebiets unterzubringen, nun auch mittels eines offiziellen Beschlusses nochmals bekräftigt werden solle.
Mit 13:1 – nur Carola Kahles vom Rotter Forum stimmte dagegen – lehnte der Rotter Gemeinderat die von der Regierung sowie von Landrat Lederer vorgeschlagene, außergerichtliche Einigung ab. Und zwar aufgrund der Weigerung des Freistaats Bayern, im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung eine verbindliche, vertragliche Vereinbarung zur Beendigung des Mietverhältnisses – einschließlich einer Vertragsstrafe für Verstöße gegen die vereinbarten Inhalte – abzuschließen sowie auch im Hinblick auf fehlende, konkrete Zusagen hinsichtlich der Problematik bei der Wasserversorgung …
Der Gemeinderat Rott beschloss zudem – ebenfalls mit 13:1, der Gegenstimme von Carola Kahles – dem Freistaat Bayern ein Grundstück zur Unterbringung von maximal bis zu 180 Personen im planerischen Außenbereich zur Verfügung zu stellen, Und zwar sofern seitens des Freistaats Bayern folgende Bedingungen akzeptiert würden:
• Die Pläne des Freistaats Bayern zur Verwirklichung einer Sammelunterkunft im Gewerbegebiet am Eckfeld werden aufgegeben.
• Die Nutzung des Alternativstandorts ist auf maximal fünf Jahre befristet.
• Die Bereitstellung von Wasser wird zugesagt, solange es im Möglichen der Gemeinde liegt und keinen Engpass für den eigenen Bedarf (einschließlich kommunaler Bauleitplanungen) ergibt.
• Selbiges gilt für das Abwasser.
• Für den Fall des Entstehens von Wasser- und Abwasser-Problemen sichert der Freistaat Bayern zu, dieses Problem zu lösen und die gegebenenfalls entstehende Kosten hierfür zu tragen bis zum Ende der Restlaufzeit des Mietvertrags.
• Zusicherung, dass es keine weiteren Unterkünfte in der Gemeinde geben wird.
• Die Erfassung (Tätigkeit des Einwohnermeldeamts) wird durch das Landratsamt erfolgen – mit eigenem Personal.
• Entwicklung eines Gewaltschutz-Konzepts sowie eines schlüssigen Konzepts zum Betrieb der Unterkunft.
• Das Landratsamt Rosenheim soll bei der Herstellung der Asylunterkunft auf dem Alternativgrundstück einen persönlichen Platzbedarf (Wohnfläche) von mindestens fünf Quadratmetern pro Bewohner vorsehen.
Sofern seitens des Freistaats Bayern dieses Angebot angenommen werde, seien die weiteren Details seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Rosenheim abzuklären und vor Abschluss eines Mietvertrags dem Gemeinderat nochmals zur Genehmigung vorzulegen.
Siehe auch:
„Niemals vergessen, es geht um Menschen“
Das Drama wird seinen Lauf nehmen. Daran habe ich nicht den geringsten Zweifel. Abgerechnet wird dann am Wahltag im kommenden Februar. Auf das Wahlergebnis in Rott bin ich schon heute mehr als gespannt.
Abgerechnet wird im Februar? Was wird dann ihrer Meinung nach im Nachgang passieren? Leider noch mehr Rechts. Sonst nix.
Zusammenfassung: Rechts ist schlecht und schlimm, Links ist gut und richtig?
Dann können wir ja wirklich froh und dankbar sein, dass die CDU nicht mehr regiert, denn die war vor 16 Jahren auch noch so richtig böse und rechts (einfach mal das Wahlprogramm von 2008 durchlesen).
Bei der Bayernwahl 23 haben ca.75% der Rotter ihre Stimme abgegeben, davon haben 38% den Herr Lederer unterstützt.
Bald ist wieder eine Wahl in D – bin gespannt, ob sich die CSU weiter so stark in Rott halten kann.
Klar kam der Auftrag vom MP Söder am nächsten Tag auf den Rosenheimer Schreibtisch, das wollte ich nur noch mal erwähnen.
Ob es bei den €$U-Dauerwählern ankommt, nun ja – ich denke Nein.
Vielen Dank, Herr Wendrock, für kluges Durchhaltevermögen!
Stell sich einer vor, dass Rott einen CSU-Bürgermeister hätte, dann wäre dieser bereits eingebrochen bei dem heftigen Druck aus Rosenheim/München.
Der Landrat des Landkreises Rosenheim wurde bei der Kommunalwahl 2020 gewählt und nicht bei der Landtagswahl 2023.
Die Leute wollen das nicht – bis auf wenige Ausnahmen, welche darin immer pro Flüchtlinge agieren.
Man muss die Sorgen unserer Bevölkerung endlich ernst nehmen!
5 Jahre Laufzeit – was wollen die Rotter denn bitte noch?
Irgendwo müssen die Flüchtlinge hin und bis 2028 kann man ruhig mal etwas Toleranz zeigen. Danach sind die wieder weg und alles beim Alten.
Das Land hat zu viel Toleranz gezeigt – irgendwann hat es seine Grenzen. Seit 2015 ist einfach zu viel passiert.
Auf diese 5 Jahre kann man sich nur nicht verlassen – steht auch im Artikel