Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing hat gestern die neuen Gebühren ab Januar beschlossen

Die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing hat in ihrer Sitzung am gestrigen Donnerstag-Abend die Anpassung der Wassergebühren für die kommenden Jahre einstimmig beschlossen. Grundlage hierfür ist die gesetzliche Verpflichtung, die Gebühren im Rahmen eines sogenannten „Kalkulationszeitraums“ von vier Jahren zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Der aktuelle Kalkulationszeitraum endete zum 31. Dezember 2023. Ursprünglich hätte eine Überprüfung der Gebühren zum 1. Januar 2024 erfolgen müssen. Aufgrund der anstehenden Neukalkulation der Verbesserungs- und Herstellungsbeiträge war jedoch entschieden worden, diese Überprüfung auszusetzen. Da die erforderlichen Kalkulationen bis Ende 2024 nicht abgeschlossen sein werden, wird die Überprüfung und Anpassung der Grund- und Verbrauchsgebühren nun zum 1. Januar 2025 durchgeführt.

Die Kalkulation zeigte nun, dass eine Anpassung der Gebühren aufgrund einer Unterdeckung notwendig sei.

Zur Deckung der entstehenden Kosten kamen nun für die VG Pfaffing zwei Optionen infrage:

Eine Erhöhung der Verbrauchsgebühren oder eine kombinierte Anpassung von Grund- und Verbrauchsgebühren.

Besonders hervorzuheben sei, dass die Grundgebühren darauf ausgelegt seien, die verbrauchs-unabhängigen Kosten – wie beispielsweise kalkulatorische Kosten – abzudecken. Die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing strebe eine gerechte und ausgewogene Lösung an, um sowohl wirtschaftliche Stabilität, als auch eine faire Belastung der Bürger sicherzustellen.

Änderungen in der Beitrags- und Gebührensatzung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing vom 26. März 2020 wird mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wie folgt geändert:

• Grundgebühr:
– Für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss bis 4 m³/h beziehungsweise Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h beträgt die Grundgebühr nun 90 Euro (bisher 72 Euro)
– Grundgebühren für größere Wasserzähler werden entsprechend angepasst

• Verbrauchsgebühr:
– Die Verbrauchsgebühr, berechnet nach der Menge des entnommenen Wassers, beträgt 1,40 Euro pro Kubikmeter (bisher 1,20 Euro)
– Für Wasser, das zu vorübergehenden Verbrauchszwecken entnommen wird, beträgt die Gebühr 1,90 Euro pro Kubikmeter (bisher 1,70 Euro)

Mit diesen Anpassungen solle die finanzielle Grundlage der Wasserversorgung gesichert werden.

Die neuen Gebühren-Regelungen seien das Ergebnis sorgfältiger Kalkulationen und würden die Anforderungen an eine wirtschaftliche Betriebsführung der Wasserversorgung berücksichtigen, hieß es gestern. Die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing sei bestrebt, die Bürger über diese Änderungen transparent zu informieren und für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.