Weitere Erstaufnahme-Einrichtung für junge Leute in Wasserburg wird vom Landkreis beantragt
Der Landkreis Rosenheim will eine weitere Einrichtung für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge: Der Jugendhilfeausschuss beauftragte jetzt das Kreisjugendamt, die Betriebserlaubnis für eine weitere Erstaufnahme-Einrichtung für junge Leute in Wasserburg bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen. Das heißt es heute aus dem Landratsamt. Die vorhandenen Plätze in zwei bestehenden Unterkünften in Wasserburg und Bruckmühl würden nicht mehr ausreichen, so die Begründung.
„Weil wir keinen Träger gefunden haben, machen wir es selber“, sagte Landrat Otto Lederer in der Sitzung. Mit „wir“ meinte er das Kreisjugendamt. Ein Gebäude sei bereits gefunden. „Bis zum Ende des letzten Schuljahres wurde es als Schülerheim genutzt“, so die Leiterin des Kreisjugendamtes Sabine Stelzmann. Aktuell laufe die Suche nach pädagogischem Personal.
In der Einrichtung sollen zwei Wohngruppen mit jeweils zwölf Plätzen untergebracht werden. Zudem sind sechs Plätze für vorläufige Inobhutnahmen vorgesehen. Die erste Wohngruppe soll – laut Stelzmann – bereits im Januar einziehen.
Ab 2015 seien aufgrund des starken Zustroms viele Plätze für junge Menschen in betreuten Wohnformen geschaffen worden im Landkreis. Nachdem die Zahl der ankommenden, unbegleiteten, minderjährigen Ausländer ab 2018 zurückgegangen sei, habe man entsprechende Einrichtungen wieder geschlossen.
Seit 2022 nun seien die Zahlen der in der Region ankommenden, unbegleiteten Minderjährigen aber wieder ansteigend. Mangels Alternativen seien die jungen Menschen in einer der beiden Sporthallen in Bruckmühl sowie Raubling (wir berichteten) in Obhut genommen. Da diese Form der Unterbringung nicht den Anforderungen an eine Erstaufnahme-Einrichtung für unbegleitete, minderjährige Ausländer entspreche, habe man eine Alternative suchen müssen …
Aktuell gibt es im Landkreis Rosenheim zwei Unterkünfte zur Erstaufnahme der Minderjährigen sowie als betreute Wohnform. Sie befinden sich in Bruckmühl und Wasserburg. Die Ausgaben des Betriebs dieser Einrichtungen werden vom Bezirk Oberbayern erstattet. Der Landkreis Rosenheim wird finanziell da nicht gefordert.