Landratsamt kann für die Chiemsee-Region nur eine Teilentwarnung geben - UPDATE 11 Uhr

Nur eine Teil-Entwarnung aus dem Landratsamt: In den Gemeinden Breitbrunn, Herrenchiemsee, Gstadt und Fraueninsel muss das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden – wir berichteten über die Abkochverfügung. UPDATE 11 Uhr: Ebenso ist in Prien nun die Abkochverfügung aufgehoben, wie Bürgermeister Andreas Friedrich bekannt gibt – siehe im Text weiter unten.

Im restlichen Teil des Versorgungsnetzes liegen noch nicht alle Befunde vor. Deshalb müsse hier weiterhin abgekocht werden, so die Mitteilung. Davon betroffen sind

Rimsting, Mauerkirchen, Antwort, Thalkirchen, Campingplatz Stein,

Holzberg, Ulperting, Hirnsberg in Bad Endorf sowie für

Moosen, Pietzing Parnsberg, Albersberg,

Tiefenthal, Kreut, Farnach, Rögling, Wurmsdorf,

Mangolding, Ofenwinkl und Ainisag,

in Riedering und die Ortsteile Aich, Brandenberg,

Greimelberg, Hendenham, Hierankl, Mitterreit,

Mönibuch, Niesberg, Oberreit, Oed, Paulöd,

Pfifferloh, Rain, Reit, Röselsberg, Stupfa und

Wildenwart in Frasdorf.

Auslöser für die aktuelle Abkochverfügung ist, dass in der Wasserversorgung des Zweckverbands der Chiemseegruppe in Breitbrunn bei einer routinemäßigen Beprobung ein Fäkal-Keim (intestinaler Enterokokkus) nachgewiesen wurde. Die Ursache für die Verkeimung ist noch nicht bekannt.

Von den Gemeinden Breitbrunn, Herrenchiemsee, Gstadt und Fraueninsel wurden dem Staatlichen Gesundheitsamt Befunde von am vergangenen Dienstag  entnommenen Wasserproben am gestrigen Freitag übermittelt, die keinerlei Auffälligkeiten in den Brunnen oder im Leitungsnetz mehr aufwiesen, so die Behörde.

Die Gemeinden hatten nach Bekanntwerden des auffälligen Befundes von Breitbrunn komplett auf Eigenversorgung umgestellt. Seitdem besteht keinerlei Verbindung zu anderen Teilen des Versorgungsnetzes mehr. Daher wird die Abkochverfügung in diesem Bereich mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Sobald das Trinkwasser auch in den anderen, noch betroffenen Gemeindeteilen nicht mehr abgekocht werden müsse, werde entsprechend darüber informiert. Als Sicherheitsmaßnahme würden in den kommenden Wochen erneute Beprobungen durchgeführt.

Die Abkochverfügung gilt, wenn das Wasser als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, insbesondere für Säuglinge sowie alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Salaten, Obst und Gemüse, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, verwendet wird.

Ausgenommen ist der Gebrauch von Geschirrspülmaschinen. Außerdem muss das Wasser für medizinische Zwecke, wie die Reinigung von Wunden oder Nasenspülungen, abgekocht werden.

Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht werden und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens zehn Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.

Zum UPDATE aus Prien 11 Uhr:

Bürgermeister Andreas Friedrich:

„Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass die vorsorglich erlassene Abkochverfügung mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist.
Ursache für die Abkochverfügung war, dass in der Gemeinde Breitbrunn das Bakterium Enterococcus bei einer Wasserprobe nachgewiesen wurde.
Unsere Trinkwasserversorgung – einschließlich Brunnen, Hochbehälter und Leitungsnetz – wurde
zwischenzeitlich umfassend untersucht. Dabei konnte keine Keimbelastung nachgewiesen werden.

Es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für Leib und Leben.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während dieser vom Gesundheitsamt
angeordneten Vorsichtsmaßnahme.“

Weitere Informationen unter www.prien.de.