Gegen 42-Jährigen aus der Türkei lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft vor: Festnahme

So hatte sich ein türkischer Staatsangehöriger seine Rückkehr in die Bundesrepublik per Reisebus wohl nicht vorgestellt. Statt sich unbehelligt im Land aufzuhalten, musste er den ersten Advent in Bernau in der Haftanstalt verbringen. Dort wird der Mann voraussichtlich fast ein ganzes Jahr lang bleiben müssen, so die Bundespolizei am heutigen Montag-Nachmittag.

Bei der Einreisekontrolle an der A93 auf Höhe Kiefersfelden im Landkreis stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen einen Businsassen aus der Türkei ein Haftbefehl der Hamburger Staatsanwaltschaft vorlag.

Ausgewiesen hatte sich der 42-Jährige mit einem italienischen Flüchtlingspass. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass er bereits im Jahr 2017 vom Landgericht Hamburg wegen „Beihilfe zum bewaffneten, illegalen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden war.

Nachdem er einen Teil des Gefängnis-Aufenthalts „abgesessen“ hatte, wurde er aus Deutschland abgeschoben. Gleichzeitig war er belehrt worden, dass mit seiner Rückkehr der nicht verbüßte Rest von 364 Tagen fällig würde.

Den mitgeführten Papieren zufolge hatte der abgeschobene Türke zwischenzeitlich in Italien Fuß gefasst. Seine Busfahrt von Rom in Richtung München wurde ihm zum Verhängnis. Im Anschluss an die Grenzkontrolle brachte die Bundespolizei den Verhafteten in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau. Die geplante Reise wird er wohl erst unmittelbar vor der nächsten Adventszeit fortsetzen können.