Gemeinde Rott nimmt Stellung zur erteilten Baugenehmigung für die Sammelunterkunft  

Das Landratsamt hat am Mittwoch die Baugenehmigung für eine Flüchtlings-Sammelunterkunft in der Liegenschaft am Eckfeld 10 in Rott erteilt (wir berichteten). Das Gebäude war vor über einem Jahr im Oktober 2023 von eben dieser Behörde angemietet worden.

Nach Aussage des Landratsamtes auf Rückfrage der Gemeinde soll eine Belegung erst nach Ablauf der Klagefrist beziehungsweise nach Entscheidung über einen möglichen Eilantrag erfolgen. Die Gemeinde wird über die Einlegung von Rechtsmitteln voraussichtlich in einer Sondersitzung des Gemeinderates am 9. Januar entscheiden – wie bereits heute berichtet.

Die Baugenehmigung ist bis September 2028 befristet und sieht eine Belegung mit 270 Personen vor. Eine juristische Prüfung des Baugenehmigungsbescheides ist derzeit in vollem Gange, vollumfängliche Akteneinsicht beim Landratsamt wurde durch die Anwaltskanzlei der Gemeinde beantragt.

„Die Baugenehmigung enthält keine befriedigenden Lösungen unserer rechtlichen und tatsächlichen Einwendungen. Namentlich die Erschließungssituation bleibt ungelöst. Man will hier weiter die Probleme des Schul- und Breitensports in den Gemeinden Bruckmühl und Raubling zulasten einer ganzen  Gemeinde und deren Entwicklungs-Möglichkeiten auflösen und unsere berechtigten, planerischen Interessen auf Grundlage einer Ausnahmevorschrift im Baugesetzbuch aushebeln, über deren Verfassungsmäßigkeit man durchaus ins Grübeln geraten kann. Unsere bekannten Gegenargumente, unser Widerspruch bleiben“, fasst der Rotter Bürgermeister Daniel Wendrock (Foto) seine Ersteinschätzung zusammen. „Auch die Einschränkungen im Hinblick auf Laufzeit und Personenanzahl in der Baugenehmigung vermögen an dieser Einschätzung nichts zu ändern.“

Ob die Rechtsanwendung des Landratsamtes Rosenheim letztlich einer juristischen Überprüfung stand halten wird, bleibe abzuwarten.

Wendrock: „Dass man nach 14 Monaten Tauziehens nun eine Baugenehmigung sechs Tage vor dem Weihnachtsfest erlässt, deren politischer Tragweite man sich eigentlich gewahr sein sollte, zeugt nicht eben von Fingerspitzengefühl.“ Und weiter: „Wir waren in der Vergangenheit immer kompromissbereit und sachorientiert. Auch der Innenminister hat mir mit Schreiben vom 18. Dezember für meinen sachlichen Einsatz für meine Gemeinde in dieser Angelegenheit gedankt. Um so bedauernswerter ist die mangelnde Bereitschaft, uns in wesentlichen Punkten weiter entgegen zu kommen.“

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