Landratsamt Mühldorf erlässt Allgemeinverfügung - Metzgereien sollen ohne unnötige Einschränkungen weiterarbeiten können
„Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen sowie andere Tierarten ist das ASP-Virus ungefährlich. In Bayern ist bisher kein Fall der ASP bekannt“, meldet das Landratsamt Mühldorf aktuell.
Um die handwerklichen Metzgereien dennoch bestmöglich auf einen ASP-Ausbruch vorzubereiten und eine Versorgung mit hochwertigen, regionalen Fleisch- und Wurstspezialitäten aus Bayern auch in diesem Fall sicherzustellen, haben der Landkreis Mühldorf und die Regierung von Oberbayern jetzt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Mit diesem Vorgehen können die handwerklichen Metzgereien im Landkreis Mühldorf ohne unnötige Einschränkungen weiterarbeiten.
Im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest sind um die Ausbruchsstelle verschiedene Sperrzonen einzurichten, die mit Beschränkungen für die Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung der daraus gewonnenen Fleischerzeugnisse von Schweinen, die innerhalb dieser Sperrzonen gehalten wurden, verbunden sind. Die Allgemeinverfügung ist unter https://www.lra-mue.de/buergerservice-und-landratsamt/aktuelles in den Amtsblättern 2025 veröffentlicht.
Das Team des Veterinäramtes Mühldorf steht für Fragen unter 08631/699-728 zur Verfügung.
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