Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (270)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Mitführpflicht des Verbandkastens und warum Sie regelmäßig dessen Ablaufdatum kontrollieren sollten.

Um im Notfall schnell Erste Hilfe leisten zu können, muss in Autos, Lkws, Bussen und Quads ein Verbandkasten mitgeführt werden. So schreibt es die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) vor. In Bussen mit mehr als 22 Sitzplätzen sind zwei Verbandkästen Pflicht.

Wichtig ist, dass die Verbandskästen der DIN-Norm 13164 (Ausgabe Februar 2022) entsprechen, vollständig sind und ihr Ablaufdatum nicht überschritten haben. Bei Verkehrskontrollen drohen bei Missachtung ansonsten geringe Verwarnungsgelder:

Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material 5 Euro
Entsprechender Verstoß beim Führen eines Kraftomnibusses 15 Euro
Als Halter die Inbetriebnahme unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material angeordnet oder zugelassen 10 Euro
Als Halter eines Kraftomnibusses die Inbetriebnahme unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material angeordnet oder zugelassen 25 Euro

 

Wird bei der Hauptuntersuchung festgestellt, dass der Verbandkasten fehlt oder abgelaufen ist, wird ein geringer Mangel festgestellt. Es ist deshalb empfehlenswert, von Zeit zu Zeit das Ablaufdatum des Erste-Hilfe-Materials zu kontrollieren, um Bußgelder und Beanstandungen zu vermeiden. Abgelaufene Verbandkästen sollten durch neue ersetzt werden – diese sind in der Regel für einen Preis von unter 10 Euro erhältlich. Auch wenn Sie Material entnommen haben, lohnt sich meist nur der Kompletttausch.

Unser Tipp: Das Material aus abgelaufenen oder nicht mehr vollständigen Verbandkästen kann für kleinere Notfälle und Blessuren im Haushalt verwendet werden. Auch Hilfsorganisationen wie die Malteser, Johanniter oder das Rote Kreuz freuen sich oft über Materialspenden – sie können die Binden, Tücher und Kompressen zu Übungszwecken verwenden.

 

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