Geplante Flüchtlingsunterkunft: Landrat äußert sich zu Klage der Gemeinde Rott 

Der Gemeinderat der Gemeinde Rott hat beschlossen, gegen die geplante Erstaufnahme-Einrichtung für Geflüchtete im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ Klage einzureichen (wir berichteten). Die Klage richtet sich gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Rosenheim. Dazu sagt Landrat Otto Lederer heute in einer Stellungnahme:

„In einem Rechtsstaat ist es das grundlegende Recht jeder Kommune, Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Grundordnung und ermöglicht es, unterschiedliche Standpunkte auf juristischem Wege zu klären.

Die Gemeinde Rott hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und eine Klage gegen die erteilte Baugenehmigung eingereicht. Selbstverständlich respektieren wir als Landratsamt diesen rechtlichen Schritt und werden das weitere Verfahren in der gebotenen Sachlichkeit begleiten. Die unabhängige, gerichtliche Prüfung wird Klarheit in der Sache schaffen. Wir vertrauen auf die Expertise des Verwaltungsgerichts, das nun über die vorgebrachten Rechtsfragen entscheiden wird.“