Logistisch ist die vorgezogene Bundestagswahl im Februar eine Herausforderung

Die Wahlbenachrichtigungen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar – sie werden bekanntermaßen vermutlich nun Anfang Februar an alle Wahlberechtigten zugestellt. So meldet es aktuell auch die Gemeindeverwaltung Rott.

Zur Briefwahl informiert Rott so:

Durch den vorgezogenen Wahltermin verkürzen sich alle Fristen und somit auch die Frist zur Beantragung und Aushändigung der Briefwahlunterlagen.

Bitte beachten, dass eine Ausgabe der Stimmzettel für die Briefwahlunterlagen frühestens ab Montag, 10. Februar, 10 Uhr möglich ist. Leider können die Stimmzettel erst am 8. und 9. Februar im Landratsamt Rosenheim abgeholt werden, so dass die Aushändigung von Briefwahlunterlagen nicht früher möglich ist. 

Einen Wahlschein kann entweder per Antrag (Rückseite Wahlbenachrichtigung – Zustellung Anfang Februar) oder direkt online angefordert werden. Den QR-Code für den Onlineantrag findet man ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung.

Um eine sichere Briefwahl im Hinblick der Postlaufzeiten gewährleisten zu können, ist ein Online-Antrag nur bis 

Mittwoch, 19. Februar, 11 Uhr möglich.

Den schriftlichen Antrag bitte in den gemeindlichen Briefkasten einwerfen, die Unterlagen werden dann auf dem Postweg zugeschickt.

Des Weiteren ist zu beachten, dass ab Donnerstag, 20. Februar, ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nur noch persönlich beantragt und ausgehändigt werden kann. Spätester Zeitpunkt für die Beantragung eines Wahlscheines ist am Freitag, 21. Februar, 15 Uhr in Rott.

Aufgrund der Bundestagswahl am 23. Februar hat die Verwaltungsgemeinschaft Rott gleich mal zusätzliche Öffnungszeiten eingerichtet:

Am Mittwoch, 19. Februar, von 8 bis 12 Uhr

und am Freitag, 21. Februar von 8 bis 15 Uhr.

Die längeren Öffnungszeiten sind ausschließlich für die Beantragung/Abholung von Briefwahlunterlagen.