Empfindliche Sanktionen und Konsequenzen für Alkohol- und Drogensünder
Die „narrische“ Zeit hat bereits begonnen und bei allem Verständnis für ausgelassene Stimmung kann es mit dieser schnell vorbei sein, wenn sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer eines Fahrzeugs gesetzt wird. Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd werden in den nächsten Tagen und Wochen verstärkt Verkehrskontrollen zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit durchführen.
Fahrzeugführer unter Alkohol- und Drogeneinfluss verursachen häufig Verkehrsunfälle mit schweren Folgen. Alleine in der Faschingszeit 2024 wurden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd 43 alkoholbedingte Verkehrsunfälle registriert und 136 Fahrer in alkoholisiertem Zustand gezählt. In 20 Fällen konnte eine Trunkenheitsfahrt vor Fahrtantritt verhindert werden; 35 Verkehrsteilnehmer standen zum Kontrollzeitpunkt unter Drogeneinfluss.
Weitreichende Konsequenzen
Für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss drohen neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und mehreren Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei empfindliche Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheins beziehungsweise eines Fahrverbots kommen häufig auch berufliche Konsequenzen hinzu.
Bevor es zur Faschingsfeier geht, sollte man sich deshalb rechtzeitig Gedanken über den sicheren Nachhauseweg machen.
„Genießen Sie die fünfte Jahreszeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber nehmen Sie ohne Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teil- Klären Sie bereits vor dem Genuss von Alkohol ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen. Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teuer erscheint, ist das allemal billiger als der Verlust des Führerscheins. Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Unterschätzen Sie am nächsten Morgen den Restalkohol nicht! Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Tag noch nicht fahrtauglich sind“, so die Polizei.
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