Schleuserprozess: Angeklagter vor dem Landgericht Traunstein in Erklärungsnot
Der Prozess wegen des illegalen Einschleusens von Ausländern in über 160 Fällen (wir berichteten) wurde vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Traunstein nun fortgesetzt. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand diesmal zunächst die Aussage der Verteidigung, die Protokolle der Telefongespräche des Angeklagten auf seinem Mobiltelefon seien falsch übersetzt worden. Das Gericht bestellte einen Übersetzer für arabisch und kurdisch, der eigens aus Regensburg anreiste und die Telefonate anhörte und mit den dem Gericht vorliegenden Übersetzungen verglich.
Die Vorsitzende Richterin Braune fragte den Angeklagten, ob er präzisieren könne , an welchen Stellen es bei den Audiodateien zu Falschübersetzungen gekommen sei, was dieser aber verneinte.
So schloss die Richterin die Befragung des Regensburger Übersetzers und stellte fest, dass die Übersetzungen wohl doch korrekt erstellt worden seien.
Im Folgenden befasste sich die Kammer mit der Frage, warum sich auf dem Mobiltelefon des Angeklagten recht viele „Ankunftsvideos“ der illegal eingeschleusten Menschen befänden, der Angeklagte aber einließ, dass es sich um einen Doppelgänger handle, der die Schleusungen durchgeführt habe. Schleuserfahrer erstellen nach der Ankunft im Zielland ein „Ankunftsvideo“, das sie den Hinterleuten schicken, damit diese dem Schleuserfahrer seinen Lohn auszahlen. Im Falle des hier Angeklagten waren das 400 Euro pro Flüchtling.
Nach mehreren Unterbrechungen des Prozesses an diesem Verhandlungstag vertagte sich das Gericht auf den 21. Februar. Eigentlich sollte schon vor zwei Wochen ein Urteil gesprochen werden.
Wir berichten weiter.
RP
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