Für das Grundstück am Eckfeld 10: Versorgung der Gemeinde „am Limit" - Zwangsgeld droht

Die geplante Asylunterkunft in Rott schlägt weiter hohe Wellen. Kurz vor Weihnachten war seitens des Landratsamtes Rosenheim dem Eigentümer am Eckfeld 10 in Rott (Foto) die Baugenehmigung zu einer Nutzung als Flüchtlings-Erstaufnahme-Einrichtung des Landkreises für bis zu 270 Personen erteilt worden. In einer Sondersitzung Anfang des Jahres hat die Gemeinde daraufhin beschlossen, bei Gericht Klage gegen das Vorhaben des Landkreises zu erheben (wie berichtet).
Wie seit mehr als einem Jahr bekannt, könne die Wasserversorgung der Gemeinde Rott die geplante Unterkunft des Landkreises – auch mit der nun angedachten Personenzahl – aber gar nicht ausreichend mit Trinkwasser versorgen, wie Bürgermeister Daniel Wendrock erneut bekräftigte. Absolut unverständlich sei deshalb dieses Vorhaben an dieser Stelle.
Der Gemeinderat sah sich jetzt dadurch gezwungen, eine Wassermengen-Sperre für dieses Grundstück festzulegen.
Nachdem es sich bei der geplanten Nutzung um eine in keiner Weise dem Planungswillen der Gemeinde Rott entsprechenden Nutzung handele – und durch diese seitens der Gemeinde nicht gewollte Umnutzung ein erheblicher Mehrbedarf an Trinkwasser für dieses Grundstück ausgelöst werde – sei der Eigentümer sofort nach Bekanntwerden der Baugenehmigung seitens der Gemeinde über eine etwaige Wasser-Mengenbeschränkung informiert worden. Vom Vorhaben dieser Flüchtlings-Unterkunft habe selbst das aber auch das Landratsamt nicht abgelassen, bedauerte man im Rotter Gremium..
Der Gemeinderat beschloss nun, die Menge von 30 Kubikmeter-Wasser pro Woche für das Grundstück am Eckfeld 10 festzusetzen. Das entspreche der Nutzung durch den dortigen Gewerbehallen-Vorbesitzer, Inhaber einer Lampenfabrik.
Nur Carola Kahles vom Rotter Forum stimmte dagegen.
Bei Nicht-Einhaltung der Wassermenge pro Woche werde ein Bußgeld sowie auch eventuell ein Zwangsgeld eingefordert. Im Fall der Fälle werde Rott engmaschig kontrollieren, hieß es abschließend.