Die Bürger entscheiden an diesem Sonntag über die Zusammensetzung des neuen Bundestages
Die Bürger entscheiden an diesem Sonntag über die Zusammensetzung des neuen Bundestages. Sie haben bis 18 Uhr Zeit. Die Wahllokale sind geöffnet …
Der Bundestag wird diesmal nach dem neuen Wahlrecht gewählt, das von der Ampel-Koalition beschlossen wurde. Für die Bürger ändert sich bei der Stimmabgabe jedoch nichts:
Sie können weiterhin zwei Stimmen vergeben – die Erststimme, mit der sie einen Kandidaten direkt wählen – die Zweitstimme, die sie an eine Partei vergeben.
Erst bei der Umrechnung der Stimmen in Mandate greifen die neuen Regeln:
Diese sehen eine Begrenzung der Abgeordneten-Zahl auf 630 vor – im Gegensatz zu bisher 736 Abgeordneten.
Erreicht wird dies durch den Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate, die bisher dazu geführt haben, dass der Bundestag immer größer wurde.
Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate holte, als ihr nach ihrem Zweitstimmen-Ergebnis Sitze zustanden. Diese Mandate durfte sie behalten. Die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate. Bei der Bundestagswahl 2021 fielen 34 Überhang- und 104 Ausgleichsmandate an.
Mit der Reform wird die Zweitstimme noch wichtiger als bisher.
Denn um ein errungenes Direktmandat sicher zu erhalten, muss dieses jetzt durch das Zweitstimmen-Ergebnis gedeckt sein. Bisher war es so, dass derjenige, der ein Direktmandat gewann, seinen Sitz im Bundestag sicher hatte. Dies ist nun nicht mehr zwangsläufig der Fall. Erhält eine Partei jetzt mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen, dann gehen die Direktkandidaten mit den schlechtesten Erststimmen-Ergebnissen leer aus.
Für den Einzug in den Bundestag muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen holen. Es gilt aber auch weiter die Grundmandatsklausel: Bleibt eine Partei unter der Fünf-Prozent-Hürde, holt aber drei Direktmandate – dann kommt sie in der Stärke ihres Zweitstimmen-Ergebnisses ins Parlament.