Passant am Reitmehringer Bahnhof hatte eine „am Bahnsteig liegende Person" gemeldet

Ein offenkundig volltrunkener Kroate hat die Bundespolizei am vergangenen Samstag über sechs Stunden lang beschäftigt. Das meldet diese am heutigen Montag-Nachmittag. Der Mann wurde am Bahnhof in Reitmehring in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle nach Rosenheim gebracht. Dort zeigte er sich von seiner aggressiven Seite. Ihm wird vorgeworfen, gleich mehrere Straftaten begangen zu haben.

Kurz vor Samstag-Mittag informierte ein Passant am Reitmehringer Bahnhof eine Streife über eine Person, die am Bahnsteig liege und einen hilflosen Eindruck machen würde. Die Bundespolizisten fanden am Treppenaufgang zum Bahnsteig einen betrunkenen Mann, der den Eindruck erweckte, die Orientierung verloren zu haben.

Er gab an, alkoholische Getränke zu sich genommen zu haben. Der 29-Jährige hatte einen kroatischen Reisepass dabei. Mithilfe seiner Personalien fanden die Bundespolizisten heraus, dass ihm vom Landgericht Traunstein ein Drogen- und Alkoholkonsum-Verbot auferlegt worden war. Im Verlauf der Kontrolle verhielt sich der Kroate zunehmend unkooperativ, beschimpfte die Beamten und spuckte in ihre Richtung.

Einen Atemalkoholtest vor Ort verweigerte er. Insbesondere aufgrund des Verdachts, gegen die gerichtlich angeordnete Führungsaufsicht zum Alkoholverbot verstoßen zu haben, wurde der Mann zur Bundespolizei-Dienststelle nach Rosenheim gebracht. Dort widersetzte er sich mehrfach gewaltsam den Anweisungen der Beamten. Erneut beleidigte er diese und spuckte in ihre Richtung.

Auf seine Drohungen folgte der Versuch, einen Bundespolizisten zu schlagen. Der Angriff konnte abgewehrt und der Kroate gefesselt werden, so die Polizei.

Auf richterliche Anordnung hin wurde von einem Arzt eine Blutentnahme zur Feststellung des Alkoholisierungsgrads durchgeführt. Erst nach mehreren Stunden hatte sich der aggressive Mann, der im Landkreis Altötting gemeldet ist, wieder vollends beruhigt.

Gegen 18 Uhr konnte er aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen werden. Er muss mit einem Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und des Verstoßes gegen die Führungsaufsicht rechnen.