Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (275)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Frage, unter welchen Umständen die Mittelinsel von flachen Kreisverkehren überfahren werden darf.
Kreisverkehre sorgen insbesondere an vielbefahrenen Kreuzungen für flüssigen Verkehr und eine erhöhte Verkehrssicherheit. Dennoch herrschen immer wieder Unklarheiten bezüglich des richtigen Verhaltens. Ein Beispiel sind flache Kreisverkehre, die grundsätzlich befahrbar sind. Hier stellt sich die Frage: Unter welchen Umständen ist das Befahren der Mittelinsel erlaubt?
In der Regel gilt: Die Mittelinsel darf nicht befahren werden
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet grundsätzlich, die Mittelinsel eines Kreisverkehrs zu überfahren – auch wenn sie baulich flach oder überfahrbar gestaltet ist. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen aufgrund ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (vgl. Erläuterungen zu Zeichen 215 „Kreisverkehr“).
Daraus folgt: Fahrern von Motorrädern und ähnlich kleinen Fahrzeugen, aber auch den allermeisten Pkw-Fahrern ist das Überfahren der Mittelinsel verboten. Nur wer einen entsprechend großen Traktor oder Lkw führt, darf unter Umständen die Mittelinsel befahren – sofern eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. In solchen Fällen besteht demnach eine besonders hohe Sorgfaltspflicht.
Folgen von Verstößen
Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 25 Euro. Wer beim berechtigten Befahren der Mittelinsel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss mit 35 Euro Bußgeld rechnen. Neben den Geldbußen kann ein Verstoß auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Sollte es durch das unzulässige Überfahren der Mittelinsel zu einem Unfall kommen, kann eine erhöhte Mithaftung die Folge sein.
Unser Tipp: Flache Kreisverkehre mögen dazu einladen ihre Mittelinsel zu überfahren – dennoch ist dies nur in Ausnahmefällen erlaubt. Im Sinne der Verkehrssicherheit sollten die geltenden Regeln stets eingehalten werden. Wer besonders große Fahrzeuge führt, hat ohnehin eine erhöhte Sorgfaltspflicht und sollte diese auch beim Befahren von Kreisverkehren erkennen lassen. Wer aufgrund der Größe seines Fahrzeugs die Mittelinsel befahren darf, sollte unter anderem die Geschwindigkeit entsprechend anpassen und die übrigen Verkehrsteilnehmer aufmerksam im Blick behalten.
Foto: RB
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