Gemeinderat beschließt Beteiligung am Verfahren „Gigabit-Richtlinie 2.0 – Graue Flecken"

Fast zwei Jahre ist es jetzt her, dass die Gemeinde Pfaffing einen Förderantrag zum Breitbandausbau (Glasfaser) beim zuständigen Projektträger des Bundes eingereicht hatte – im Rahmen der Förderung: „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“. Zeitgleich war auch der Förderantrag für die Gemeinde Albaching auf den Weg gebracht worden
Während die Gemeinde Albaching die geforderte Punktezahl erreichte und demnach auch einen entsprechenden Förderbescheid erhielt, ging Pfaffing leer aus.

Nun aber gibt es einen neuen Förder-Aufruf des Bundes. Auch hier wird die Förderung nach einem Punktesystem vergeben. Wie es in der jüngsten Gemeinderatssitzung dazu hieß von der Verwaltung, erreiche Pfaffing jetzt wohl eine Punktzahl im Bereich einer möglichen Förderung. Endgültig könne dies jedoch erst nach Abschluss eines Markterkundungs-Verfahrens festgestellt werden.

Zur Begleitung hierfür plus Auswahlverfahren sei die Einschaltung eines Beraterbüros sinnvoll, so erklärte es Bürgermeister Josef Niedermeier dem Gremium.. Ein entsprechendes Angebot sei bereits von der Firme „Corwese“ (nahe des Ammersees) – dem bisherigen Betreuer – eingeholt worden und liege seit ein paar Tagen auch vor.

ÜWG-Gemeinderat Tobias Forstner hatte dazu zwei Diskussions-Punkte:

Zum einen forderte er, hier doch bitte auch ein Gegenangebot zu „Corwese“ einzuholen und das ganze „Projekt Glasfaser“ zum anderen im Kontext zu Wasser, Abwasser, Straßen-Zustände zu sehen. Solle heißen: „Was woi ma mit der Straß‘ dort?“ – das müse über dem Projekt ganz grundsätzlich stehen. Das notwendige Aufgraben fürs Glasfaser in Pfaffing solle man in einer Art Gesamtkonzept vollziehen …

Bürgermeister Josef Niedermeier antwortete, eine vernünftige, vorausschauende Planung sei selbstverständlich. Und Christian Thomas, der geschäftsführende Beamte, ergänzte, dass es mancherorts minimal sei, was es an Straßen-Arbeiten brauche – da werde nicht jeweils die ganze Straße kaputt dadurch.

Stefan Reich von der Freien Wählergemeinschaft aus Rettenbach hoffte seinerseits wiederum, dass Rettenbach hier nicht ein „unbehandelter Fleck“ bleiben dürfe, nur weil es sich hier ja nicht um die Telekom, sondern um die „ip-Fabric“ (Chiemgau-DSL) handele. Zur Info: Vor rund zehn Jahren war der südliche Gemeindebereich Pfaffings mit Lehen sowie Rattenbach und Rettenbach mit Fördermitteln ausgebaut worden. Im Zuge der Ausschreibung war der „ip-Fabric“ der Zuschlag erteilt worden …

Rathauschef Niedermeier beruhigte hier, alle würden Glasfaser erhalten – man rede hier auch von einer deutlichen Summe. Und Christian Thomas erläuterte den Ablauf: Erst sei da ja noch offen, bekomme Pfaffing nun überhaupt den Zuschuss (die Rede ist von 50 Prozent Bund, 30 Prozent Land) und nimmt man den dann an? Außerdem spreche man bei der Telekom von einem Vorlauf von 36 bis 48 Monaten. Also drei oder vier Jahren …

Mit der Gegenstimme von ÜWG-Mitglied Christian Rosenauer wurde schließlich vom Gemeinderat Pfaffing ein Beschluss zur Beteiligung am Förderverfahren „Gigabit-Richtlinie 2.0 – Graue Flecken“ des Bundes gefasst.
Und die Firma „Corwese“ wird nun – ohne Gegenangebot – mit den Beratungs-Leistungen beauftragt. Hier stimmten vier Pfaffinger Räte dagegen. 

Zur Hintergrund-Info:

Die Ausbaupläne der Bundesregierung sehen noch heuer den Anschluss der Hälfte aller Haushalte und Unternehmen mit echter Glasfaser bis ins Gebäude vor.

Bis zum Jahr 2030 sollen alle Gebäude mit Glasfaser ertüchtigt sein.

Zur Umsetzung dieser Ziele läuft seit April 2023 das novellierte Förderprogramm des Bundes zur Unterstützung des Gigabitausbaus an.

Die bisherige Aufgreifschwelle 100 Mbit/s im Download wird auf 200 Mbit/s symmetrisch angehoben.

Förderfähige Adressen unter der neuen Förderkulisse werden als „grauer Fleck“ bezeichnet.

Das Augenmerk des neuen Förderprogramms liegt auf einem effizienten Nebeneinander zwischen privatwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau. Die Gewährung der Förderung erfolgt einerseits abhängig vom Fortschritt des privatwirtschaftlichen Ausbaus in der Kommune (Potentialanalyse) und andererseits unter Würdigung der Anzahl an „weißen Flecken“ – das sind Adressen mit weniger als 30~Mbit/s im Download – so dass Fördermittel priorisiert in Gebietskörperschaften gelenkt werden, die den größten Nachholbedarf aufzeigen.

Im Vorfeld einer Förderung ist ein Branchendialog und darauffolgend ein Markterkundungs-Verfahren durchzuführen. Der Branchendialog dient zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Kommune und Telekommunikations-Unternehmen mit dem Ziel, das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial zu bestimmen.

Zur Umsetzung sieht die neue Richtlinie zur Gigabitförderung einen Kriterienkatalog vor. Anhand der Kriterien bepunktet die Bewilligungsbehörde die Förderanträge. Für eine vorrangige Bewilligung muss eine festgesetzte Mindestpunktzahl erlangt werden.

Zur Umsetzung kann die Gebietskörperschaft externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, die der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen dienen.

Diese Leistungen umfassen zum Beispiel:

Unterstützung bei der Durchführung von Branchendialogen
Vorbereitung und Durchführung des Markterkundungsverfahrens
Bestimmung der Grauen Flecken / Gebietsermittlung förderfähiger Ausbaugebiete
Netzplanung zur Ermittlung des Fördermittelbedarfes
Begleitung der Antragstellung
Vorbereitung und Begleitung des Ausschreibungsverfahrens
Begleitung der Auszahlungsphase
Koordination der Zwischen- und Verwendungsnachweise / Erfolgskontrolle.