Gemeinderat Amerang beschließt Vorentwurf für Bebauungsplan des Photovoltaikparks Asham

Die gestrige Gemeinderatssitzung in Amerang war geprägt von großem öffentlichen Interesse. Mehr als 50 Bürgerinnen und Bürger nahmen an der Sitzung teil, um sich über den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den geplanten Photovoltaikpark (PV-Park) in Asham zu informieren. Bürgermeister Konrad Linner begrüßte zu diesem Anlass den Architekten Christoph Rickert vom Planungsbüro Wüstinger-Rickert aus Frasdorf, der die wesentlichen Inhalte des Plans vorstellte und die Besonderheiten eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Vergleich zu einem herkömmlichen Angebotsbebauungsplan erläuterte.

Zu Beginn der Sitzung erinnerte Bürgermeister Linner an den Gemeinderatsbeschluss vom 8. Mai 2024, mit dem die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den PV-Park Asham beschlossen wurde. Dieser Beschluss war bislang jedoch noch nicht förmlich bekannt gemacht worden. Im Verlauf des Planungsprozesses habe sich der Geltungsbereich der Anlage aufgrund abgeschlossener Grundstückssicherungen verändert. „Das ist jetzt alles unter Dach und Fach, sodass wir nun konkret über die Fläche planen können“, erklärte Linner.

Dadurch reduzierte sich die ursprünglich geplante Fläche von 35 auf nunmehr 28,2 Hektar und die Mindestabstände zu den umliegenden Wohngebäuden wurden auf 150 bis 250 Meter erweitert. Ursprünglich waren 50 Metern vorgesehen. Zudem wurde während des Planungsprozesses ein Batteriespeicher in das Konzept integriert, um die Energieeffizienz und Nutzung des erzeugten Stroms zu optimieren.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan als geeignete Lösung

Architekt Christoph Rickert erläuterte die Vorteile eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gegenüber einem klassischen Angebotsbebauungsplan. „Hier handelt es sich nicht um eine dauerhafte Nutzung, wie es beispielsweise bei einem Gewerbegebiet der Fall wäre. Vielmehr ist es das Ziel, dass die Fläche nach Ende der Nutzung wieder in die landwirtschaftliche Nutzung zurückgeführt wird.“

Ein weiterer Vorteil sei die präzisere Planung: Während bei einem regulären Bebauungsplan lediglich ein Rahmen für die mögliche Bebauung gesetzt werde, würden in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan klare Vorgaben zur Anordnung der Photovoltaikmodule, zu den Abständen, zur Blendwirkung sowie zu ökologischen Maßnahmen gemacht. Zudem könnten über vertragliche Regelungen Aspekte wie der Rückbau der Anlage verbindlich festgeschrieben werden.

Technische Details und Eingliederung in die Landschaft

Laut Rickert umfasst die geplante Photovoltaikanlage insgesamt eine Fläche von 28,2 Hektar. Davon entfallen 26,4 Hektar auf die eigentliche PV-Fläche, während etwa 1,5 Hektar für Eingrünungsmaßnahmen vorgesehen sind. Die Module selbst sind in Reihen angeordnet, mit einer Höhe von 3,50 Metern und einem Reihenabstand von vier Metern. Die gesamte Modulfläche umfasst etwa 135.000 Quadratmeter.

Zusätzlich sind einzelne Flächen für Transformatoren und Batteriespeicher vorgesehen, die insgesamt etwa 400 Quadratmeter beanspruchen. Die Anlage soll über unversiegelte Wege erreichbar sein, wobei lediglich an den Trafostationen befestigte Wege mit Kies angelegt werden.

Ein wesentliches Thema in der Planung war die Eingrünung der Anlage, um eine möglichst harmonische Integration in die Landschaft zu gewährleisten. Im Süden soll entlang des Baches eine zehn Meter breite Eingrünung mit Sträuchern und einzelnen Bäumen entstehen. Weitere Hecken und Sichtschutzmaßnahmen sind im Osten und Westen geplant. Dabei sollen mehrreihige Hecken mit verschiedenen heimischen Straucharten gepflanzt werden, um eine natürliche Abschirmung zu schaffen.

Diskussion im Gemeinderat

Die Diskussion im Gemeinderat war von grundsätzlicher Zustimmung, aber auch kritischen Fragen geprägt. Gemeinderat Ludwig Niedermaier fragte nach der Breite der Eingrünung und ob diese sich über die gesamte Länge erstrecke. Rickert erklärte, dass sich die zehn Meter Breite aus Abstandsregeln zu landwirtschaftlichen Flächen und der notwendigen Wachstumsfläche der Pflanzen ergeben.

Ein weiteres Thema war die Nutzung des Batteriespeichers. Gemeinderat Simon Strell fragte, ob der Speicher ausschließlich für die PV-Anlage gedacht sei oder ob er auch das Heizkraftwerk in Amerang unterstützen könne. Bürgermeister Linner erklärte, dass dies noch geprüft werde, da die genaue Leitungsführung noch nicht endgültig festgelegt sei.

Besonders intensiv wurde auch die Wirtschaftlichkeit des Projekts diskutiert. Strell erkundigte sich zur geplanten Leitungstrasse für den Stromtransport und forderte eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung. „Wir sind von einer größeren Fläche ausgegangen. Könnte man die Berechnungen anpassen und uns zur Verfügung stellen?“ fragte er. Bürgermeister Linner betonte, dass Gespräche zur Trassenführung noch liefen und die endgültigen Kosten noch nicht exakt beziffert werden könnten.

Ein zentraler Punkt in der Diskussion war die Befestigung der Module. Zweiter Bürgermeister Werner Fröwis wollte wissen, ob diese in den Boden gerammt oder anders befestigt werden. Rickert stellte klar: „Die Module werden mit U-Profilen in den Boden gerammt, um den Eingriff in den Boden minimal zu halten und eine spätere Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Nutzung zu erleichtern.“

Gemeinderat Matthias Schmid betonte die Bedeutung des Projekts für die Energieversorgung von Amerang: „Wir können stolz darauf sein, wenn wir in Amerang regenerative Energie für unsere Gemeinde erzeugen. Es geht hier nicht nur um die Fernwärmeanlage, sondern um eine nachhaltige Energieversorgung für die gesamte Region.“

Der Rückbau der Anlage nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer war ein weiteres Thema: Gemeinderat Markus Keller fragte nach der vertraglichen Absicherung des Rückbaus. Bürgermeister Linner bestätigte, dass der gesicherte Rückbau Bestandteil der Vertragsregelungen ist und somit keine langfristige Beeinträchtigung der Fläche zu befürchten sei.

Verständnis für Bedenken von Anwohnern zeigte Gemeinderat Dr. Wolfgang Wittwer und regte an, einen Bereich der Anlage in Richtung eines betroffenen Wohnhauses zu reduzieren. „Wie wäre es, wenn wir dieses Eck rechts herausnehmen?“ fragte er. Linner verwies darauf, dass die Planung sich noch in einem frühen Stadium befinde und solche Anpassungen während der Beteiligung der Öffentlichkeit noch diskutiert werden könnten.

Nach Diskussion und Vortrag des Sachverhalts stimmen die Mitglieder des Gemeinderats dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans PV-Park Asham mit einer Gegenstimme zu und beauftragen die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung.