Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (277)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es darum, was beim Überholen von Fahrradfahrern zu beachten ist.
Mit steigenden Temperaturen beginnt für viele wieder die Fahrradsaison. Damit steigt auch die Zahl der Situationen, in denen Autofahrer, Lkw-Fahrer & Co. Fahrradfahrer überholen – innerorts wie außerorts. Wer die Regeln beachtet und sich richtig verhält, kann aktiv zur Verkehrssicherheit beitragen.
Klare Vorgaben: Der Seitenabstand ist in der StVO geregelt
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt beim Überholen von Fahrradfahrern einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts vor (§ 5 Abs. 4 Satz 4 StVO). Diese Werte gelten unabhängig davon, ob es sich um Kinder, Erwachsene oder sportlich fahrende Radfahrer handelt. Zu beachten ist: Die Werte sind als untere Grenze zu verstehen. Kinder oder Fahrradfahrer, die unsicher wirken, sollten mit einem größeren Abstand überholt werden.
Fahrradschutzstreifen: Kein Freifahrtschein für knappen Abstand
Besonders oft kommt es innerorts zu Unsicherheiten, wenn Radfahrer auf einem sogenannten Fahrradschutzstreifen unterwegs sind – erkennbar durch die gestrichelte Linie am rechten Fahrbahnrand. Wichtig: Auch hier gilt der vorgeschriebene Seitenabstand. Das bedeutet in der Praxis häufig, dass ein Überholen nur mit Spurwechsel möglich ist. Wer stattdessen „knapp vorbeizieht“, verstößt gegen die StVO und riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet konkret die Sicherheit der Radfahrer.
Rücksichtnahme ist keine Einbahnstraße
Auch wenn Autofahrer in der Pflicht stehen, beim Überholen für ausreichenden Abstand zu sorgen, ist gegenseitige Rücksichtnahme entscheidend. So können Radfahrer ihrerseits dazu beitragen, gefährliche Situationen zu vermeiden – etwa durch eine vorausschauende Fahrweise, gut sichtbare Kleidung oder eine klare Positionierung auf dem Schutzstreifen. Auch sollten Sie dem nachfolgenden Verkehr an geeigneter Stelle das Überholen ermöglichen.
Fazit: Beim Überholen von Fahrradfahrern gibt es klare Vorgaben. Daneben gilt auch hier für alle Beteiligten das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht, was die Straßenverkehrsordnung als Grundregel definiert. Sowohl Kraftfahrzeugführer als auch Fahrradfahrer können durch richtiges Verhalten zur allgemeinen Verkehrssicherheit beitragen.
Foto: RB
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Wie schaut’s dann mit Rennradfahrer aus, leider benutzen sie sehr oft die Hauptstraße statt denn Radweg weil er oft Umständlich angelegt ist !
Selbst dann muss der Mindestabstand gehalten werden.
Der gemeine Autofahrer hat hier nicht die Berechtigung durch Nötigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer als Erzieher zu walten..
Wenn ein rundes blaues Schild auf den Radweg hinweist, muss dieser auch von Rennradlern benutzt werden. Oder, Herr Eggerl?
Danke
Aber die engagierten e Biker fahren sowieso in der Mitte der Straße. Da passen alle auf. Hoffentlich!