Antragsteller möchte von den Vorschriften der Gestaltungssatzung abweichen

Die Gestaltungssatzung soll die Grundlagen liefern, dass in der Wasserburger Altstadt die historische Bausubstanz, so weit es möglich ist, erhalten bleibt. Deshalb heißt es in der Gestaltungssatzung auch: „Die Wasserburger Altstadt hat wie kaum eine andere ostbayerische Stadt sein historisch gewachsenes Stadtbild bewahrt und störende Neubauten im Altstadtbereich weitgehend vermieden.“ Deshalb gibt es eine Gestaltungssatzung. Von der will ein Antragsteller abweichen, worüber der Bauausschuss der Stadt gestern beriet.

Der Antragsteller wünscht in vier Fällen von den Vorschriften der Gestaltungssatzung abweichen zu dürfen. In allen vier Fällen handelt es sich um die Gesatltung der Fenster. So wird insbesondere beantragt, Kunstofffenster statt der vorgeschrieben Holzfenster einzubauen, von der vorgeschriebenen Sprossengestaltung der Fenster abzuweichen und nur vertikale Sprossen zu verarbeiten und auch von der vorgeschriebenen Länge und Breite der Fensteröffnungen abweichen zu dürfen.

Stadtbaumeisterin Mechtild Herrmann gab in der Aussprache im Bauausschuss klar zu erkennen, dass sie gegen den Einbau von Kunstofffenstern sei. Christian Stadler (Bündnis 90/ Die Grünen) entgegnete ihr, dass man an der Stelle, an der die Abweichung beantragt sei, ruhig auf die Sprossenteilung verzichten könne und auch Kunstofffenster seien hier ok.

Ihm widersprach Bürgermeister Michael Kölbl und schlug vor „bei den Holzfenstern“ bleiben zu wollen und stimmte der Bauausschuss drei der vier Abweichungsanträgen einstimmig zu, nur bei den Holzfenstern soll es im Zuge der Fenstererneuerung bleiben.