Vertretungsweise als Traunsteiner Landrat - Neuwahl am 29. Juni
Mit der heutigen konstituierenden Sitzung ist Siegfried Walch Mitglied des 21. Deutschen Bundestages. Damit ruhen gemäß den gesetzlichen Vorgaben seine Rechte und Pflichten als Landrat des Landkreises Traunstein bis zum Ende der laufenden Wahlperiode. Infolge dessen übernimmt Josef Konhäuser, gewählter Stellvertreter des Landrats, ab sofort vertretungsweise die Amtsgeschäfte.
Die Regelung ergibt sich aus der Landkreisordnung (Art. 32 LKrO), die vorsieht, dass der gewählte Stellvertreter des Landrats die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl interimistisch weiterführt. Die Regierung von Oberbayern hat den 29. Juni 2025 als Termin für die Neuwahl des Landrats festgesetzt. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, wird diese zwei Wochen später stattfinden.
Die Amtszeit des neu gewählten Landrats wird bis zum Ablauf der nächsten Kreistagswahl im April 2032 laufen, um die Amtszeiten von Kreistag und Landrat künftig zu synchronisieren. Mit dieser Regelung ist die kontinuierliche und stabile Führung der Landkreisverwaltung sichergestellt. Josef Konhäuser wird in seiner Funktion als gewählter Stellvertreter des Landrats die Amtsgeschäfte bis zur Vereidigung des neuen Landrats weiterführen.
Unser Bild zeigt den gewählten stellvertretenden Landrat Konhäuser (Zweiter von rechts) beim Jour fixe im Landratsamt mit (im Uhrzeigersinn neben Konhäuser) Lothar Wagner (Geschäftsleiter), Michael Reithmeier (Pressesprecher), Katharina Maier (Büro Landrat) und Mathias Heinrichs (Büroleiter und Referent).
Bild: Landratsamt Traunstein
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