Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (278)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die neue EU-Führerscheinrichtlinie und was sich zukünftig ändern könnte.
Die Zahl der Verkehrstoten in Europa ist weiterhin hoch – rund 20.000 Menschen kamen im Jahr 2024 bei Unfällen ums Leben. Vor diesem Hintergrund haben sich das Europäische Parlament und der Rat Ende März auf eine neue Führerscheinrichtlinie geeinigt. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit europaweit zu verbessern und gleichzeitig bürokratische Hürden abzubauen.
Die Richtlinie ist Teil eines umfassenden Verkehrssicherheitspakets und bringt spürbare Neuerungen mit sich, die auch für Verkehrsteilnehmer in Deutschland relevant sein werden.
Kernpunkte der neuen Regelung: Das wird künftig gelten
- Kein Zwang zu medizinischen Tests: Beim Erwerb oder der Verlängerung des Führerscheins können die Mitgliedstaaten künftig selbst entscheiden, ob sie ärztliche Untersuchungen vorschreiben oder eine Selbsteinschätzung des Gesundheitszustands verlangen. Damit bleibt die Entscheidungshoheit bei den nationalen Behörden. Verpflichtende medizinische Untersuchungen für Autofahrer – wie zwischenzeitlich befürchtet worden war – wird es in Deutschland also voraussichtlich nicht geben.
- Digitaler Führerschein: Künftig soll der Führerschein in ganz Europa auch digital über das Mobiltelefon verfügbar sein – zusätzlich zum bekannten Kartenformat.
- Begleitetes Fahren europaweit: Deutschland kennt das „Begleitete Fahren ab 17 Jahren“ bereits – künftig soll es in der gesamten EU möglich sein, dass junge Menschen unter Aufsicht erste Fahrpraxis sammeln. Auch für Lkw-Führerscheine können die Mitgliedstaaten ein vergleichbares Modell einführen.
- Neue Altersgrenzen für Berufskraftfahrer: Das Mindestalter für den Lkw-Führerschein sinkt von 21 auf 18 Jahre, für Busfahrer von 24 auf 21 Jahre. Das soll unter anderem dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
- Höhere Gewichtslimits bei Klasse B und BE: In bestimmten Fällen – etwa bei Elektrofahrzeugen, Hybridfahrzeugen, Wohnmobilen oder Feuerwehrfahrzeugen – dürfen künftig schwerere Fahrzeuge mit einem Führerschein der Klasse B beziehungsweise BE gefahren werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Schulung oder Prüfung.
- Stärkere Berücksichtigung von Fußgängern und Radfahrern: Die Anforderungen an Schulung und Prüfung in Fahrschulen sollen überarbeitet werden, um besonders die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer besser zu berücksichtigen.
Wie geht es weiter?
Die neue Richtlinie muss nun noch formal durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedet werden. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Allerdings müssen einige Maßnahmen, etwa zu den Gewichtsklassen, früher realisiert werden.
Fazit: Die neue Führerscheinrichtlinie bringt eine ganze Reihe an Änderungen, die langfristig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen beitragen sollen. Für Fahranfänger, Berufskraftfahrer und Behörden ergeben sich neue Möglichkeiten, wobei die genaue Ausgestaltung – wie bisher – den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleibt.
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zum letzten Punkt in der Aufzählung:
m.E. wäre es längst überfällig auch Fußgänger, Radfahrer etc. zu schulen ;)