In Rosenheim: Maximal drei Stunden ohne Kosten auf mit „P“ gekennzeichneten Flächen parken

Um das ab dem morgigen 1. April gültige kostenlose Parken von bis zu drei Stunden in Rosenheim nutzen zu können, brauchen E-Auto-Fahrer lediglich eine Parkscheibe. Diese muss hinter der Windschutzscheibe angebracht werden und den Beginn der Parkzeit aufzeigen.

Wer länger parken möchte, muss zusätzlich zur ausgelegten Parkscheibe einen entsprechenden Parkschein lösen. Dies gilt auch für die App „Parkster“. Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung berücksichtigen dann die drei kostenlosen Stunden.

Die Regelung gilt ausschließlich für öffentliche Parkflächen, die durch ein blaues „P“ gekennzeichnet sind. Unter diese Regelung fällt auch die Loretowiese. Parkhäuser und P+R-Parkplätze sind davon nicht betroffen.

Sollte die Höchstparkdauer weniger als drei Stunden betragen, ist das Parken nur bis zum Erreichen der Höchstparkdauer gestattet. Dies ist im gesamten Stadtbereich der Fall. Eine Ausnahme macht die Loretowiese, auf der ganztägiges Parken möglich ist.