Prozess gegen Raublinger, der seinen eigenen Vater getötet haben soll, vor Landgericht fortgesetzt

Einem 32-jährigen Raublinger wird vorgeworfen, seinen eigenen Vater vorsätzlich mit einem Ausbeinmesser getötet zu haben, ihn dann in zwei Fleece-Decken und einem Teppich eingewickelt zu haben und dann mit dem Auto bis nach Neapel gebracht zu haben (wir berichteten). Vor der Strafkammer beim Landgericht in Traunstein wurde der Prozess gegen den 32-jährigen jetzt fortgesetzt.

An diesem zweiten Verhandlungstag wurde zunächst jene Polizeibeamtin befragt, die die Schwester des Beschuldigten vernommen hatte. Die Polizistin erläutert, dass die Schwester ursprünglich gar nicht aussagen wollte, dann aber doch sehr ausführlich aussagte. Knapp drei Stunden habe die Vernehmung gedauert, erläutert die Polizistin. Sie berichtet, dass sich die Eltern des Beschuldigten getrennt hätten, als der Beschuldigte noch im Kindesalter gewesen sei, dass er ab dem 14. Lebensjahr psychisch auffällig gewesen und dann auch straffällig geworden sei, und zwar mehrfach. Dank eines Aufenthaltes im Wasserburger Inn-Salzach-Klinikum und in einem Rehabilitationszentrum habe sich der Beschuldigte aber recht positiv entwickelt, sodass er im Herbst 2023 nach acht Jahren Unterbrechung wieder eine berufliche Tätigkeit habe aufnehmen können. Er sei hier sehr pflichtbewusst gewesen und man hatte wohl gute Hoffnung für seine weitere Entwicklung.

Aber an jenem Wochenende im August 2024 habe der Vater den Eindruck gewonnen, als hätte der Beschuldigte erneut einen Verfolgungswahn bekommen.

Auch von randalierendem Verhalten des Beschuldigten wird berichtet. So habe er bei einer Festnahme im April 2023 während der Fahrt die Polizeibeamten in übelster Weise beschimpft und beleidigt und sich gegen die Festnahme handgreiflich gewehrt, sodass den Beamten mehrere Verletzungen und Hämatome zugefügt worden seien.

Ein Kripo-Beamter, der als Zeuge vernommen wurde, gab dann zu Protokoll, dass an dem Tag, an dem Vater und Sohn vermisst wurden, man sehr bald versucht habe, das Mobiltelefon des Beschuldigten zu orten und fündig geworden sei. Man konnte es in der Nähe von Neapel in Süditalien identifizieren. So konnte der Beschuldigte an einer Mautstelle festgenommen und inhaftiert werden. Die Polizeibeamten, die als Zeugen vor Gericht erschienen, stellten alle gemeinsam fest, dass der Beschuldigte sich zwar zögerlich verhielt, aber im Ganzen kooperativ gewesen sei, immer die gleiche Körperhaltung gehabt habe, den Blick nach unten gesenkt. Auf dem Rücksitz fand man das Ausbeinmesser, mit dem der Vater getötet worden war. An der Messerleiste im Betrieb des Vaters, der eine Metzgerei besaß, fehlte dieses Messer.

Arbeitskollegen von der letzten Arbeitsstelle des Beschuldigten sagten vor Gericht noch aus, dass man „im Gesicht nichts lesen“ konnte. Der Beschuldigte habe immer die gleiche Mimik gehabt, aber auf Fragen habe er immer geantwortet, er habe aber stets nach vorne und nach unten geschaut, auch sein Lernverhalten wurde gelobt. Ein Arbeitskollege sagte aus, dass er den Eindruck gehabt habe, „da will jemand mehr aus sich machen“. 

Die Frage, warum der Beschuldigte ausschließlich für Nachtdienste herangezogen wurde, wurde von den Arbeitskollegen aber nicht erschöpfend beantwortet. Nie gelächelt habe er, habe sich immer nur in Trippelschritten bewegt und die Arme hängen lassen, wie ein Roboter, meinte eine Arbeitskollegin.

Schließlich verlas der Vorsitzende Richter Volker Ziegler noch die Einträge im  Bundeszentralregister für Straftaten: Insgesamt 14 Einträge fanden sich hier seit 2010: Erschleichung von Leistungen, Anbau von verbotenen Betäubungsmitteln, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung; die Liste der Strafverfahren und die entsprechenden Urteile ist lang.

Am kommenden Montag will die Kammer die Beweisaufnahme abschließen und den Prozess zu einem Ende führen.

Wir berichten weiter …

RP

 

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