Reizstoffsprühgerät ohne amtliches Kennzeichen - Rumänischer Pkw-Fahrer muss 5.000 Euro als Sicherheit für Strafverfahren hinterlegen

Die Bundespolizei hat gestern bei der Einreisekontrolle eines rumänischen Pkw-Fahrers an der A93 nahe Kiefersfelden ein nicht zulässiges „Pfefferspray“ gefunden. Der 35-Jährige führte es in seiner Jackentasche mit. Auf dem Reizstoffsprühgerät befand sich kein amtliches Prüfzeichen. Da es somit einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt, wurde es sichergestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete eine vierstellige Sicherheitsleistung an, mit welcher der beschuldigte Rumäne zunächst nicht einverstanden war.

Bei der Überprüfung der Personalien des Fahrzeugführers stellte sich heraus, dass dieser bereits einige Male gegen das Waffengesetz verstoßen hatte und zwar auch durch das Mitführen von nicht zugelassenen „Pfeffersprays“. Vor dem Hintergrund einer solch offenkundigen Uneinsichtigkeit ordnete der von der Rosenheimer Bundespolizei verständigte Staatsanwalt an, dass der rumänische Staatsangehörige 5.000 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren zu hinterlegen habe.

Der Beschuldigte erklärte, dass er nicht bereit sei, einen so hohen Betrag wegen eines derart kleinen „Reizstoff-Spraydöschens“ zu zahlen. Daraufhin wurde ihm eröffnet, dass alternativ eine Vorführung beim zuständigen Amtsgericht in Frage käme. Der Gang zum Gericht war erst recht nicht in seinem Sinn und so zahlte er den geforderten Betrag. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen. Er wird voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren zu rechnen haben.

Bild: Bundespolizeiinspektion Rosenheim