Reizstoffsprühgerät ohne amtliches Kennzeichen - Rumänischer Pkw-Fahrer muss 5.000 Euro als Sicherheit für Strafverfahren hinterlegen
Die Bundespolizei hat gestern bei der Einreisekontrolle eines rumänischen Pkw-Fahrers an der A93 nahe Kiefersfelden ein nicht zulässiges „Pfefferspray“ gefunden. Der 35-Jährige führte es in seiner Jackentasche mit. Auf dem Reizstoffsprühgerät befand sich kein amtliches Prüfzeichen. Da es somit einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt, wurde es sichergestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete eine vierstellige Sicherheitsleistung an, mit welcher der beschuldigte Rumäne zunächst nicht einverstanden war.
Bei der Überprüfung der Personalien des Fahrzeugführers stellte sich heraus, dass dieser bereits einige Male gegen das Waffengesetz verstoßen hatte und zwar auch durch das Mitführen von nicht zugelassenen „Pfeffersprays“. Vor dem Hintergrund einer solch offenkundigen Uneinsichtigkeit ordnete der von der Rosenheimer Bundespolizei verständigte Staatsanwalt an, dass der rumänische Staatsangehörige 5.000 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren zu hinterlegen habe.
Der Beschuldigte erklärte, dass er nicht bereit sei, einen so hohen Betrag wegen eines derart kleinen „Reizstoff-Spraydöschens“ zu zahlen. Daraufhin wurde ihm eröffnet, dass alternativ eine Vorführung beim zuständigen Amtsgericht in Frage käme. Der Gang zum Gericht war erst recht nicht in seinem Sinn und so zahlte er den geforderten Betrag. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen. Er wird voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren zu rechnen haben.
Bild: Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Du darfst dich nicht verteidigen !
Deutschland halt…
Er hätte ja auch einfach ein zugelassenes Spray bei sich führen können.
Der Mann hat irgendwie auch recht,5 tausend Euro wegen so eine Dose, nur weil kein prüfzeichen drauf ist.
So verdient vaterstadt ganz leicht Geld.
Vielleicht lest ihr besser erst nochmal den Text, bevor ihr die Geschichten in eurem Kopf hier kundtut.
Nur in Deutschland braucht jede Dose einen Stempel . Wenn wir schon in einer EU leben muss das angepasst werden . In unseren Nachbarländern zb. Östr. Cz. Po. ist das völlig legal . Auf Rumänische Pefferspray gibt es keine PTB Stempel . Der arme Mann wird deswegen in Deutschland als Krimineller geführt .
Stimmt, da vertrauen wir doch auf die Qualität und den Unsinn sämtlicher Prüfungen und geben die osteuropäischen Böller an Silvester auch frei. Konjunkturprogramm für die Krankenhäuser…Hurra.
Wenn er schon mehrfach wegen des Sprays angezeigt wurde, dann liegt die Armut des armen Mannes aber wo anders. Schwer vorstellbar, dass er weiß, wie man so ein Spray einsetzt. Es ist damit auch zu seinem Besten, ihm das Spray abzunehmen.